Niedersachsen will lokalen Privatfunk zulassen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Hannover – In Niedersachsen sollen in Zukunft auch private lokale Radio- und TV-Stationen senden dürfen. Die Landesregierung will dafür das Niedersächsische Mediengesetz ändern.

Die Landesregierung in Hannover will das Niedersächsische Pressegesetz ändern. Wichtigster Punkt dieses Gesetzesvorhabens ist es, die Veranstaltung von kommerziellem lokalem und regionalem Rundfunk zu ermöglichen. Das ist bisher in Niedersachsen, anders als in anderen Bundesländern, nicht möglich.
 
Im Zusammenhang damit wird die bisherige Verpflichtung, Rundfunkwerbung landesweit zu verbreiten, aufgehoben. Künftig sollen neben landesweitem Rundfunk auch auf regionaler und lokaler Ebene werbefinanzierte Hörfunk- und Fernsehprogramme verbreitet werden dürfen. Ortsansässige Tageszeitungsverlage sollen sich nach der neuen Regelung bis zu 49,9 Prozent beteiligen dürfen. Notwendig sind dann jedoch Maßnahmen, die die Vielfalt sichern und eine vorherrschende Meinungsmacht verhindern.
 
Die Neufassung soll ab 1. Januar 2011 gelten. Sie sieht weiterhin vor, die generelle Erlaubnis, Rundfunk zu veranstalten, von der konkreten Zuweisung von Übertragungskapazitäten durch die Landesmedienanstalt zu entkoppeln. Damit kann ein Veranstalter auch ohne eine Übertragungskapazität eine Zulassung bekommen. Nach der Zulassung kann er sich aussuchen, auf welchem technischen Weg er sein Programmverbreiten will. [mw]

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