Gebührenschlappe für ORF

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Wien/Salzburg – Der ORF hat vor Gericht ein juristische Schlappe hinnehmen müssen: Das österreichische Verwaltungsgericht entschied, dass Zuschauer nur dann Gebühren zahlen müssen, wenn sie auch alle Kanäle des ORF empfangen können.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VwGH) fiel unabhängig vom Empfangsgerät. Zuschauer müssen in Österreich demnach nur zahlen, wenn sie „sämtliche vom Versorgungsauftrag umfassten Fernsehprogramme des ORF“ sehen können, zitiert die „Wiener Zeitung“ das Gericht.
 
Der Kläger ging bereits 2008 vor Gericht, weil er mit altem Satempfänger und einer alten Decoderkarte ORF 1 und 2 nicht empfing und verweigerte die Zahlung der Gebühren an die GIS. Der Gebühren Info Service (GIS) wiederum forderte dennoch Gebühren ein, da der Kläger auch ohne neue Smart-Card die Spartensender ORF2 Europe und ORF Sport Plus weiter empfangen könne.
 
Der VwGH wies das nun zurück. Der Entscheidung zufolge muss das ORF-Programmentgelt für Fernsehen nur dann bezahlt werden, wenn mit der vorhandenen „betriebsbereiten Rundfunkempfangsanlage der Empfang sämtlicher vom Versorgungsauftrag umfassten Fernsehprogramme des ORF“ möglich ist. Zum Versorgungsauftrag zählen nach Ansicht der Richter neben ORF 1 und 2 auch ORF2 Europe und ORF Sport digital.
 
Der ORF-Kommunikationschef Pius Strobl forderte unterdessen, die ORF-Gebühr künftig pro Haushalt zu erheben – und dies unabhängig davon, ob es dort ein TV-Gerät gibt. Aufgrund der immer diverser werdenden Empfangsgeräte sei eine Haushaltsgebühr sinnvoll, wie sie in Deutschland diskutiert wird (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). [cg]

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11 Kommentare im Forum

  1. AW: Gebührenschlappe für ORF Für den Gebührenzahler? Da wäre doch der ORF besser bedient, ihm die Karten unentgeltlich zuzuschicken und dafür dann wieder dies GIS-Gebühr zu kassieren...
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