KEK genehmigt Beteiligungsveränderungen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Potsdam – Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat die Verbreitung des Fernsehsenders Vox für NRW und die Veränderung der Beteiligungsverhältnisse bei drei weiteren Antragstellern genehmigt.

Die Vox Television GmbH hat bei der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) einen Antrag auf Zulassung des Programms Vox, für die Dauer von zehn Jahren ab dem 01.01.2011 gestellt. Die KEK prüfte, ob die RTL-Group, zu der Vox gehört, über eine vorherrschende Meinungsmacht verfügt.
 
Nach Prüfung der Marktverhältnisse kam die KEK zu dem Schluss: „Somit kann auch vor dem Hintergrund der weiterhin bestehenden Unsicherheiten bei der Bestimmung des Einflusspotenzials von Online-Angeboten festgestellt werden, dass die RTL Group S.A./Bertelsmann AG in der Gesamtbetrachtung ihrer Medienaktivitäten keinen Einfluss erlangt, der nach dem Leitbild des § 26 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) als vorherrschend einzustufen wäre. Daher ist auch unter dem Tatbestand des § 26 Abs. 1 RStV nicht von vorherrschender Meinungsmacht auszugehen.“
 
Auch den Verkauf des Senders „Das Vierte“ durch den russische Medienunternehmer Dimitri Lesnewski an die Spirit ON Media Group plc genehmigte die KEK. Außerdem gab die KEK bekannt, dass es hinsichtlich der Änderung der Beteiligungsverhältnisse bei der Deluxe Television GmbH und der Equi 8 Media GmbH keine Einwände gibt. [mw]

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