Primacom reicht Klage gegen Kreditunternehmen ein

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Die Primacom AG und ihre Tochtergesellschaft, die Primacom Management GmbH, haben beim Landgericht Mainz eine Klage gegen die Inhaber des „Second Secured Loan“, eingereicht.

Der Second Secured Loan ist ein nachrangig gesicherter Kredit über 375 000 000 Euro. Mit der Klage, unter dem AZ 10HKO112/04, soll festgestellt werden, dass die Primacom AG und die Primacom Management GmbH, nicht verpflichtet sind, Zinsen auf den Second Secured Loan zu zahlen bzw. die Inhaber des Second Secured Loan etwaig bestehende Zinszahlungsansprüche aktuell nicht durchsetzen können.
 
Die Klage stützt sich auf ein Gutachten der renommierten Wirtschaftsprüfersozietät LKC Kemper Czarske v. Gronau Berz, die als Sonderprüfer bestellt sind, sowie von Prof. Dr. Armbrüster zur materiellrechtlichen Sittenwidrigkeit des Darlehens und auf ein Gutachten einer renommierten Insolvenzkanzlei, wonach der Second Secured Loan aktuell als eigenkapitalersetzend zu qualifizieren ist.
 
Dies hätte zur Folge, dass für die gesamte Laufzeit des Kredites keine Zinsen zu zahlen sind und bereits gezahlte Zinsen gegebenenfalls zurückgezahlt werden müssten. Der Eigenkapitalersatz führt dazu, dass die beiden Klägerinnen aktuell keiner Zinszahlungspflicht unterliegen. Die Zinszahlungspflicht lebt erst wieder auf, wenn die Gesellschaft ihre unternehmerische Krise beseitigt hat. [lf]

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