ARD: Jugendschutz darf nicht in falsche Hände geraten

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die ARD-Hauptversammlung hat Forderungen aus den Reihen der 16 Landesmedienanstalten, ihnen Aufgaben der Überwachung von öffentlich-rechtlichen Fernsehprogrammen zu übertragen, eine deutliche Absage erteilt.

„Dies wäre ein klarer Verstoß gegen den Grundsatz der Autonomie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks „, so Dr. Karl-Heinz Kutz, der Vorsitzende der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz. Zu Fragen der Programmkontrolle zähle neben der Trennung von Werbung und Programm insbesondere der Jugendschutz. „Wer Big Brother im Vorabendprogramm des privaten Fernsehens unbeanstandet lässt, dessen Jugendschutzverständnis disqualifiziert sich selbst“, so Kutz.
 
Die ARD-Hauptversammlung wies auf den Erfolg des öffentlich-rechtlichen Jugendschutzsystems hin. In einer einstimmig beschlossenen Resolution heißt es, für den kommerziellen Rundfunk könnten die Landesmedienanstalten allein rechtsaufsichtliche Aufgaben beanspruchen. Die Rundfunkratsaufgaben umfassten im Einzelfall sowohl die Feststellung, dass einzelne Sendungen gegen geltendes Recht verstoßen haben, als auch die Beratung und die Mitgestaltung der Programmstrukturen und -grundsätze. Kontinuierliche Programmbegleitung gewährleiste den präventiven Jugendschutz, den die Rundfunkräte durch ihre Mitbestimmung beim Erlass interner Jugendschutzrichtlinien aktiv wahrnehmen. Die Aufsicht der Rundfunkräte bei den ARD-Landesrundfunkanstalten gehe darüber wesentlich hinaus. Im kritischen Dialog zwischen den Programmverantwortlichen und den Rundfunkräten werde sichergestellt, dass Kindern und Jugendlichen altersgruppengerechte, qualitativ hochwertige und aus sozial verantwortlicher Perspektive erstellte, Programme angeboten werden, die spezifisch auf sie zugeschnitten sind. [lf]

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