BGH-Entscheidung: „Internetbasierte“ Videorekorder für Privat-Gebrauch zulässig

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Karlsruhe/Hamburg – Save.TV Ltd., Anbieter des Online-Videorekorders unter www.save.tv, hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen wichtigen Sieg errungen und kann seinen Online-Videorekorder wie bisher anbieten.

Auf die Revision der Beklagten Save.TV hat der BGH das Berufungsurteil aufgehoben und an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Eine Unterlassungsklage wegen Verstoßes gegen das Sendegesetz war von RTL und anderen privaten Fernsehsendern angestrengt worden.

Wie mit einem herkömmlichen Videorekorder können PC-User über einen internetbasierten Videorekorder weiterhin Fernsehsendungen aufnehmen und nach erfolgter Aufzeichnung abspielen. Im Zentrum der Auseinandersetzung stand die Frage, ob diese Vervielfältigung durch den Rekorder-Anbieter oder durch den Endnutzer für den Privatgebrauch vorgenommen wird. 
In einer Pressemitteilung vom 22. April zum Urteilsspruch (Az. I ZR 175/07) stellt der BGH fest, dass sofern „der Aufzeichnungsprozess vollständig automatisiert sei mit der Folge, dass der jeweilige Kunde als Hersteller der Aufzeichnung anzusehen sei, liege […] eine vom Gesetz als zulässig angesehene Aufzeichnung zum privaten Gebrauch vor.“

Der Betreiber eines Online-Videorekorders verletze nur dann das Recht der Sendeanstalt, Sendungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wenn er „die mit den Satelliten-Antennen empfangenen Sendungen […] an die „Persönlichen Videorecorder“ mehrerer Kunden weiterleite“. Save.TV, das mit Dieter Bohlen einen prominenten Werbepartner hat, betont, dass dies beim eigenen Angebot nicht der Fall ist und sieht sich darin bestätigt, nicht urheberrechtswidrig zu handeln.
 
„Unser Angebot ist eine technische Weiterentwicklung des herkömmlichen Rekorders, und kein kategorialer Eingriff in bestehendes Recht. Das Urteil ist deshalb wegweisend, denn es garantiert die persönliche Freiheit zu entscheiden, wann, wo und mit welcher Technik TV-Sendungen aufzeichnet werden dürfen“, sagt Thomas Kutsch, Geschäftsführer der Save.TV Ltd. „Save.TV-Nutzer dürfen sich mit uns über das heutige Urteil freuen und unseren Online-Videorekorder mit bester Qualität und hohem Bedienkomfort weiterhin nutzen, auch wenn private Fernsehsender wie RTL eine Konkurrenz zu eigenen Online-Angeboten befürchten.“
 
Der mehrfache Testsieger Save.TV ist ein internetbasierter Videorekorder. Über einen Webbrowser oder ein HTML-fähiges Mobiltelefon können TV-Programme ausgewählt und die Aufnahme programmiert werden. Entscheidet sich ein Save.TV-Nutzer für eine bestimmte Sendung, wird diese in digitalisierter Fassung auf einem ausschließlich diesem Kunden individuell zugewiesenen Speicherplatz auf einem Server gespeichert. Von dort kann nur dieser Anwender die von ihm aufgezeichnete Sendung zu einem Zeitpunkt seiner Wahl abrufen. [ar]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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