Eisschnellläufer werfen ARD „unerträgliche Vorverurteilung“ vor

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die deutschen Eisschnellläufer haben in einer öffentlichen Stellungnahme die ARD für ihre Berichterstattung zur aktuellen Doping-Affäre kritisiert. Die Athleten der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG) fordern eine „angemessene Entschuldigung“.

Die Athleten der DESG bezeichneten in einer aktuellen öffentlichen Erklärung die von Sportjournalist Hajo Seppelt erfolgte Berichterstattung zur so genannten Causa Erfurt in der ARD-„Sportschau“ als „unerträgliche Vorverurteilung“. Die aktuelle Doping-Affäre dreht sich um den Erfurter Arzt Andreas Franke, der eine nach den Vorgaben des Internationalen Olympischen Komitees IOC seit Januar 2011 verbotene UV-Blutbestrahlung durchgeführt haben soll. Sowohl die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA als auch die Nationale Anti Doping Agentur NADA hatten erklärt, dass das von dem Arzt angewendete Verfahren gegen den Anti-Doping-Code verstoße.

Die Sportler kritisierten, dass in der „Sportschau“ der Eindruck geweckt wurde, dass die UV-Bestrahlung von 50 ml Blut eine Form des Blutdopings darstelle, obwohl bislang kein Anti-Doping-Experte behauptet beziehungsweise bewiesen habe, dass die Bestrahlung einer solchen Menge den Sauerstoffgehalt im Blut verbessere. Daher sei die Berichterstattung in der ARD aus Sicht der Athleten „fahrlässig“ und eine „bewusste Irreführung“ gewesen.
 
Wie die Sportler in ihrer Stellungnahme mitteilten, hätten Sie erst im Nachhinein von der Regelung seitens der WADA erfahren. Sie verwiesen darauf, dass sich die Athleten auf die „offiziellen, klar formulierten Auskünfte der WADA verlassen können müssen“. Niemand dürfe von Sportprofis verlangen „ein Dickicht von Paragraphen“ zu verstehen, bei denen „selbst Mediziner und Funktionäre einräumen müssen, dass deren Verständnis Auslegungssache ist“. Die Diskussion, „was gegebenenfalls seit wann durch welchen Paragraphen verboten gewesen sein“, wäre durch den Paragraphendschungel gefördert worden.
 
Darüber hinaus sei es ein „grober Verstoß gegen den Anstand und die guten Sitten in der journalistischen Berichterstattung“, dass die ARD den Namen des betroffenen Teammitglieds öffentlich gemacht habe. Dieses „Outing“ komme einer „Vorverurteilung“ gleich. Laut WADA-Code sei es im Laufe eines Verfahrens nicht gestattet, Namen der Personen zu veröffentlichen.
 
Allerdings hätte Hajo Seppelt gegen diesen Ehrenkodex verstoßen und darüber hinaus weitere Athleten dem Verdacht des Blutdopings ausgesetzt, obwohl gegen diese kein Verfahren laufe. „Eine solche Berichterstattung ist unakzeptabel und eine Verletzung der Menschenwürde eines jeden Athleten, der genannt wurde“, betonten die Athleten in ihrem Schreiben. Die Sportler fühlen sich durch die Berichtertsattung durch Hajo Seppelt in der ARD „diffamiert“ und fordern eine „angemessene Entschuldigung“ seitens des Senders.
 
Der Journalist und Autor Hajo Seppelt gilt als Doping-Experte und wurde für seine Beiträge zum Thema bereits für den Deutschen Fernsehpreis und den Adolf-Grimme-Preis nominiert. 2007 wurde Seppelt zum Sportjournalisten des Jahres gewählt. [rh]

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14 Kommentare im Forum

  1. AW: Eisschnellläufer werfen ARD "unerträgliche Vorverurteilung" vor Hmmh, ich bin ein Spitzensportler und gehe zum Arzt... der nimmt mir Blut ab, bestrahlt es mit UV und injeziert es mir wieder. Also ALLES ganz normal, quasi wie Thüringer Bratwurst essen... hmhh ??? Naja... Gesetze werden häufig durch Auslegung näher bestimmt, dass fängt schon bei belanglosen Dingen wie die Rückgabe der Kaution bei einem Wohnungswechsel an. Warum soll ein Spitzensportler davon verschont werden... hmhh ??? Wenn Blut mit UV bestrahlt wird, denkt dann der Körper es ist Sommer ??? Mag ja belanglos sein... Warum wird das Blut mit UV bestrahlt ??? Kann ich dann mehr Thüringer Bratwürste essen ???
  2. AW: Eisschnellläufer werfen ARD "unerträgliche Vorverurteilung" vor Das ist die Frage. Laut der Athleten der DESG ist bisher nicht erwiesen, dass die UV-Bestrahlung überhaupt einen positiven Effekt hat. Daher stehen die auch auf dem Standpunkt, dass sie es dürfen und die Bestrahlung kein Doping sei. Nur: Wenn es sowieso keinen Effekt hat, warum macht man es dann?
  3. AW: Eisschnellläufer werfen ARD "unerträgliche Vorverurteilung" vor Klingt für mich irgendwie nach den Protesten des Deutschen Radsportverbandes kurz nach den zunehmenden Berichten über Doping im Radsport...
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