ARD/ZDF-Kopierschutz: Stellungnahme des ZDF vom 20.12.2010

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ZDF hält an unverschlüsselter Ausstrahlung fest

ZDF: „In der Ausgabe 1/2011 der Zeitschrift DIGITAL FERNSEHEN wird unter dem Schlagwort „Skandal“ von einer angeblichen „Aufnahmesperre für ARD und ZDF“ geschrieben. Bereits im November haben ARD und ZDF dem Geschäftsführer von Digital Fernsehen, Herrn Stefan Goedecke, in einer ausführlichen Stellungnahme auf seine Fragen zum Thema Kopierschutz geantwortet und haben darlegt, dass die diesbezüglichen Vorwürfe nicht stimmen. Da DIGITAL FERNSEHEN in der aktuellen Ausgabe – wider besseren Wissens – eine Falschmeldung veröffentlicht und inzwischen verschiedene Medienpolitiker um Stellungnahmen bittet, sehen wir uns veranlasst, in einem kurzen Papier über die Faktenlage aufzuklären…

Quelle: ZDF HA Unternehmensplanung & Medienpolitik GB IST/ ÜF/ Technical Innovation Office

 
 

ZDF hält am Grundsatz der unverschlüsselten Ausstrahlung und dem Recht auf Erstellung einer Privatkopie fest
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

  1. ARD und ZDF haben im Rahmen des DVB-Konsortiums am DVB-CPCM-Standard mitgearbeitet Es ist korrekt, dass ARD und ZDF im Rahmen des DVB-Konsortiums am DVBCPCM- Standard1 sowie am „Free to Air-Profile“ mitgearbeitet haben. Im „stillen Kämmerlein“ ist hier jedoch nichts erfolgt.  
  2. Es wird auch in Zukunft bei ARD und ZDF keine Einschränkungen bei der Erstellung von privaten Sendemitschnitten geben Genauso wie in der Vergangenheit treten ARD und ZDF auch in Zukunft für die unverschlüsselte Ausstrahlung ihrer Programme sowie für das Recht der Zuschauer auf eine Privatkopie der öffentlich-rechtlichen Inhalte ein. Mit dem so genannten „Free to Air-Profile“, das Teil des DVB-CPCM-Standards ist, haben ARD und ZDF trotz der Forderungen einiger Rechteinhaber nach verschärftem Einsatz von Maßnahmen zum Digital-Rights-Management (insbesondere der grundsätzlichen Einführung eines Kopierschutzes) erfolgreich an ihrem Grundsatz festgehalten. Im „Free to Air-Profile“ ist unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Rechteinhaber lediglich vorgesehen, dass bei entsprechender Signalisierung ein aufgezeichneter Inhalt nicht unautorisiert über das Internet weiterverbreitet und beispielsweise in Tauschbörsen oder auf Internetplattformen eingestellt werden darf. Die Inhalte von ARD und ZDF werden hiervon völlig unberührt auch im Falle der Signalisierung nach dem „Free to Air-Profile“ weiterhin unverschlüsselt ausgestrahlt. Jeder Zuschauer kann wie bisher problemlos die Inhalte aufnehmen und eine Privatkopie erstellen. Nur das Weiterverbreiten der Privatkopie über das Internet wird unterbunden. Anders als von Digital Fernsehen behauptet, besteht auch nicht die Gefahr, dass Geräte, die den CPCM-Standard nicht implementiert haben, die Programme der öffentlich-rechtlichen Sender nicht mehr empfangen können. Es ist vielmehr so, dass für diese Geräte einfach „alles beim Alten bleibt“ und sie weiter uneingeschränkt eingesetzt werden können.
  3. ARD und ZDF werden auch ihre progammbegleitenden EPGs nicht verschlüsseln Anders als von Digital Fernsehen unterstellt, gibt es bei ARD und ZDF auch keine Überlegungen, ähnlich wie in Großbritannien programmbegleitende EPG-Informationen2 zu verschlüsseln und auf diese Weise Geräte ohne CPCM-Standard von einem Zugriff auf Informationen auszuschließen.“

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