BGH klärt Streit um Ex-„Tagesschau“-Sprecherin Eva Herman

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Hat die ehemalige „Tagesschau“-Sprecherin Eva Herman das Mutterbild des Nationalsozialismus gelobt oder nicht? Das blieb auch nach der mündlichen Verhandlung am Dienstag vor dem Bundesgerichtshof äußerst umstritten.

Herman hatte gegen einen Bericht im „Hamburger Abendblatt“ geklagt, in dem sich die 52-Jährige bezüglich der Stellung der Mütter im Dritten Reich falsch zitiert fühlt. Der Wortlaut der Äußerungen bei einer Buchpräsentation 2007 ist unstrittig – nicht jedoch die Interpretation. Nach den gerichtlichen Feststellungen sagte Herman: „Wir müssen vor allem das Bild der Mutter in Deutschland auch wieder wertschätzen, das leider ja mit dem Nationalsozialismus und der darauf folgenden 68er-Bewegung abgeschafft wurde.“

Weiter hieß es: „Mit den 68ern wurde damals praktisch alles das – alles was wir an Werten hatten – es war ne grausame Zeit, das war ein völlig durchgeknallter hochgefährlicher Politiker, der das deutsche Volk ins Verderben geführt hat, das wissen wir alle – aber es ist eben auch das, was gut war – das sind die Werte, das sind Kinder, das sind Mütter, das sind Familien, das ist Zusammenhalt – das wurde abgeschafft.“

Das „Hamburger Abendblatt“ hatte die Äußerung wie folgt zusammengefasst: „…machte die Autorin einen Schlenker zum Dritten Reich. Da sei vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler, aber einiges eben auch sehr gut. Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter. Die hätten die 68er abgeschafft, und deshalb habe man nun den gesellschaftlichen Salat.“

Der Vertreter des Axel-Springer-Verlags, der das „Abendblatt“ herausgibt, argumentierte vor Gericht, die Äußerungen Hermans seien zwar „verquast“, aber dennoch „eindeutig“. Herman habe ihr Bedauern darüber ausgedrückt, dass das Mutter- und Familienbild aus der Zeit des Nationalsozialismus durch die 68er-Bewegung abgeschafft wurde. Hermans Rechtsanwalt hingegen deutete das Zitat so, dass bereits mit dem Nationalsozialismus das Mutterbild abgeschafft worden sei. „Wir können wohl kaum davon ausgehen, dass ein positives Mutterbild in der NS-Zeit geherrscht hatte“, sagte er.

In der Vorinstanz vor dem Oberlandesgericht Köln hatte Herman mit ihrer Klage Erfolg gehabt: Die Kölner Richter verurteilten den Verlag, die umstrittene Darstellung nicht zu wiederholen, eine Richtigstellung zu veröffentlichen und Herman eine Geldentschädigung von 25 000 Euro zu zahlen. Dagegen hatte Springer Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof will noch im Laufe des heutigen Dienstags seine Entscheidung verkünden (Az.:VI ZR 262/09). [Jochen Neumayer/ar]

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10 Kommentare im Forum

  1. AW: BGH klärt Streit um Ex-"Tagesschau"-Sprecherin Eva Herman Bei solchen Äußerungen braucht man sich über Feinde nicht mehr zu wundern. Viel Feind viel Ehr'?
  2. AW: BGH klärt Streit um Ex-"Tagesschau"-Sprecherin Eva Herman Wie lange zieht der Mist mit der Herman noch durch die Medien? Meine Güte haben wir Probleme ....
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