Decimus GmbH als Mediendienst klassifiziert

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Leipzig – Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten hat das Erotik-Angebot der Decimus GmbH, einer Tochter der Kabelnetzbetreiberin Primacom GmbH, als Mediendienst eingestuft.

Vorgesehen ist die Ausstrahlung pornografischer Inhalte in Form des Einzelabrufs. Die Verbreitung erfolgt verschlüsselt via Kabel und Satellit zu den Kabelkopfstationen. Um den Mediendienst nutzen zu können, muss der Kunde zur Identifizierung ein Post-Ident Verfahren durchlaufen. Erst nach positiver Prüfung erhält der Kunde Decoder und Smart Card, die für den Empfang erforderlich sind. Zur Authentifizierung des Nutzers bedient sich die Anbieterin eines Bestell- und eines Jugendschutz-PIN-Codes. Mit einer in dieser Form konzipierten geschlossenen Benutzergruppe soll den Anforderungen des Jugendschutzes Rechnung getragen werden.
 
Die Klassifizierung als Mediendienst mit einer damit einhergehenden Empfehlung an die zuständige Landeszentrale für private Rundfunkveranstalter Rheinland-Pfalz (LPR), die Unbedenklichkeit zu bestätigen, erfolgte unter zwei Vorbehalten: Eine individuelle Programmauswahl – beispielsweise im Sinne eines Hin- und Herschaltens zwischen unterschiedlichen Filmen – darf nicht möglich sein. Auch muss die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) noch mit dem Altersverifikationssystem befasst werden. [lf]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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