„Dschungelcamp“: Richter entscheiden über Produktplazierung

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Kekse als Gewinn für bestandene Dschungelprüfung: Die Medienwächter sehen darin eine unzulässige Werbung und rügten RTL wegen Produktplazierung. Nun landet die entsprechende Folge von „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!“ vor Gericht.

Vom Dschungel ins Gericht: In einer Folge von „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!“ wurden nach Meinung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) Keksen ein zu großer Anteil in der Berichterstattung eingeräumt, sodass die Medienwächter die 2014 ausgestrahlte Episode wegen Produktplatzierung beanstandet haben. RTL ist anderer Auffassung, nun landet der Fall vor Gericht und die Richter müssen darüber entscheiden, ob den Keksen im „Dschungelcamp“ eine zu große Rolle zukam, wie aus einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts Hannover hervorgeht.

In der beanstandeten „Dschungelcamp“-Folge war der Lohn für die bestandene Dschungelprüfung eine Packung Kekse eines bekannten deutschen Herstellers gewesen. Den Medienwächtern kam den Keksen in der Sendung eine zu große Rolle zu, sie kritisierten die seit Jahren im „Dschungelcamp“ gängige Praxis als Produktplazierung, die laut dem Rundfunkstaatsvertrag unzulässig ist, wenn das Produkt in der Sendung zu sehr herausgestellt wird. [kw]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

13 Kommentare im Forum

  1. Gab es doch in diesem Jahr auch einmal als Belohnung. Wird dann wahrscheinlich 2018 vor Gericht verhandelt.
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