EU: Kartellamt soll Pro-Sieben-RTL-Joint-Venture prüfen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die geplante Videoplattform von RTL und Pro Sieben muss noch vom Bundeskartellamt geprüft werden. Das entschied die Europäische Kommission.

Deutschland und Österreich hatten die Prüfung beantragt, da das Vorhaben ihrer Ansicht nach die beiden nationalen Märkte erheblich beeinträchtigen würde. Wie die Kommission am Freitag mitteilte, kam sie nach einer ersten Prüfung zu dem Ergebnis, dass die Befürchtungen der beiden Länder durchaus berechtigt sind. Deshalb hat die Brüsseler Behörde die Kartellbehörden beider Staaten aufgefordert, die Pläne zu prüfen. Für andere EU-Mitgliedsstaaten gebe es durch das Projekt keine Bedenken, so die EU-Wettbewerbshüter.

Pro Sieben Sat 1 und RTL hatten Anfang August Pläne für eine senderoffene Plattform für TV-Inhalte im Internet bekanntgegeben (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Das Joint Venture richtet sich an private und öffentlich-rechtliche TV-Sender aus Deutschland und Österreich. Die Sender sollen ihre Inhalte, wie Serien, Filme, Shows oder Nachrichtensendungen, auf einer Internetplattform in einem eigenen Angebotsbereich präsentieren können. Die Inhalte sollen sieben Tage nach der Ausstrahlung im Fernsehen kostenlos als Stream im Internet abrufbar sein.
 
Das Joint Venture würde den Sendern die Plattform, und technische Dienstleistungen kostenpflichtig zur Verfügung stellen. Von den beiden privaten Fernsehkonzernen soll das Joint Venture organisatorisch unabhängig sein. [mw]

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