EU: Milliarden für Highspeed-Internet genehmigt

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Für die staatliche Förderung von schnellem Internet in Deutschland hat die EU-Kommission drei Milliarden Euro genehmigt. Mithilfe dieser Regelung soll in Deutschland ein flächendeckender Zugang zu Highspeed-Internetdiensten, auch in ländlichen Gebieten, erreicht werden.

Die Europäische Kommission ist am heutigen Montag zu dem Schluss gelangt, dass die wichtigsten Aspekte der von Deutschland geplanten nationalen Förderregelung für den Aufbau von Zugangsnetzen der nächsten Generation im Wesentlichen den Vorschriften für Staatsbeihilfen entsprechen. Die Kommission kam dabei zu dem Ergebnis, dass die Regelung einen Beitrag zu den Zielen der Digitalen Agenda der EU leistet und dabei der Wettbewerb im Binnenmarkt gewahrt wird.

Ziel ist es, in Deutschland einen flächendeckenden Zugang zu Highspeed-Internet, auch in ländlichen Gebieten, zu erreichen, da sich dies positiv auf die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Integration auswirken werde. Margrethe Vestager, EU-Wettbewerbskommissarin, findet, dass diese Beihilferegelung schnellere Breitbanddienste nach Deutschland bringen wird, vor allem in Regionen, in denen es an privaten Investoren mangelt.
 
Vestager erklärte: „Sie [die Beihilferegelung] ist ein gutes Beispiel dafür, dass die EU-Beihilfevorschriften den Mitgliedstaaten die Möglichkeit bieten, gemeinsam mit der Kommission Investitionen in die Infrastruktur anzukurbeln und so einen Beitrag zur Schaffung eines echten Digitalen Binnenmarkts zu leisten.“
 
Normalerweise sind Beihilfen in Europa verboten, da sie den Wettbewerb gefährden könnten. Stuft die EU ein Projekt jedoch als sinnvoll ein, so kann es genehmigt werden. Im konkreten Fall ist das Ziel die Errichtung von Netzen, welche Haushalten und Unternehmen Downloadgeschwindigkeiten von mindestens 30 Mbit/s, in den meisten Fällen sogar 50 Mbit/s ermöglichen soll.
 
Die EU-Beihilfevorschriften sehen dabei vor, dass öffentlich geförderte Netze allen Wettbewerbern zu diskriminierungsfreien Bedingungen offen stehen müssen. Die Kommission ist daher zu dem Schluss gelangt, dass die wichtigsten Aspekte der Beihilferegelung Deutschlands den Kriterien der Leitlinien entsprechen.
 
Bedenken hat die EU-Kommission lediglich bei der Vectoring-Technologie. Dank dieser können die Übertragungsraten mit nur geringen zusätzlichen Investionen maßgeblich gesteigert werden, allerdings müssten dafür zahlreiche Anschlüsse gebündelt werden, die demzufolge nur von einem Betreiber bedient werden können.
 
Da andere Wettbewerber dann keinen physischen Zugang mehr zu einzelnen Teilnehmeranschlussleitungen erhalten, hat die Kommission Bedenken, dass die Vectoring-Technologie wettbewerbsschädigende Auswirkungen haben könnte. Da sie den geforderten offenen Zugang zum Netz derzeit nicht gewährleisten kann, wird die Vectoring-Technologie in staatlich geförderten Projekten vorerst nicht zum Einsatz kommen. [ag]

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45 Kommentare im Forum

  1. AW: EU: Milliarden für Highspeed-Internet genehmigt Das lässt mich hoffen, irgendwann einmal abends mehr als 2 MBit/s an meinem 16er Anschluss zu haben.
  2. AW: EU: Milliarden für Highspeed-Internet genehmigt Das ist ja schön mit der staatlichen Förderung, aber der Kunde zahlt die Zeche trotdem allein: Über die Steuergelder durch die staatliche Förderung und durch die hohen Anschlusspreise (wegen der schwierigen Erschließung).
  3. AW: EU: Milliarden für Highspeed-Internet genehmigt Der Kunde zahlt leider nicht die Zeche, sondern der Steuerzahler.
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