EU geht den „Fake News“ an den Kragen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Hilft ein Verhaltenskodex gegen Falschnachrichten? Das hofft offensichtlich die EU-Kommission, die momentan an den Planungen für ein solches Projekt sitzt.

Wie die „Deutsche Welle“ berichtet, wird in der EU-Kommission gerade schwer geplant. Im Fokus: Ein Verhaltenskodex für Medien und Internet-Plattformen. Damit will das Organ der Europäischen Union „Fake News“ den Garaus machen.

Ein verbindliches Gesetz soll es vorerst aber nicht geben. „Wir wollen kein Wahrheits-Ministerium einrichten“, sagte der EU-Kommissar für Sicherheit, Julian King, in Brüssel zur „Deutschen Welle“. „Wir werden nicht entscheiden, was richtig oder falsch ist“, führte er weiter aus.
 
Die Kommission hat bereits konkrete Vorschläge, um Falschnachrichten einzudämmen. So plant sie, zusammen mit Internet-Firmen, Suchmaschinen, Werbetreibenden und Medien-Unternehmen bis zum Sommer einen Katalog von Kriterien zu erarbeiten, mit dem Desinformationen erkannt werden können.
 
Man will außerdem ein unabhängiges europäisches Netzwerk von „Fakten-Prüfern“ einrichten, heißt es über die nächsten Schritte der EU-Kommission. Auch Internetnutzer sollen besser informiert werden. Beispielsweise wenn es darum geht, „wer sie wann mit welchen Posts füttert und wie die Algorithmen funktionieren, die auswählen, was angezeigt wird“.
 
Erste Effekte und Verbesserungen, so Julian King in dem interview, sollen bis Oktober diesen Jahres sichtbar sein. Reichen die freiwilligen Maßnahmen aus? Brauchen wir neue Gesetze um Falschnachrichten den Gar auszumachen? Das alles wird dann entschieden. [PMa]

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7 Kommentare im Forum

  1. dann sollten die gewählten funktionäre der eu mit gutem beispiel vorangehen und pers. phantasien nicht als realitäten kundtun : "Was die Flüchtlinge uns bringen, ist wertvoller als Gold"
  2. Ein Glück sind die Hitler-Tagebücher veröffentlicht worden, bevor es "Fake News" im Internet gab. Der feuchte Traum der EU-Komission dürfte wohl sein, dass in Zukunft jede Meldung VOR der Veröffentlichung eine Freigabe der "Kontrolleinrichtung" benötigt. Ob diese Form der Zensur sinnvoller ist, bleibt abzuwarten.
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