EU will schnelles Internet zur Pflicht machen

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Während der Breitband-Ausbau in Deutschland weiter voran schreitet, hat sich auch die EU das Thema auf die Fahnen geschrieben. Geht es nach der Kommission, sollen schnelle Internet-Zugänge in allen Staaten zur Pflicht werden.

Die EU-Kommission will in den Mitgliedsstaaten einem Bericht zufolge schnellere Internetzugänge zur Regel machen. Innerhalb des kommenden Jahrzehnts solle jeder Haushalt über einen Breitbandanschluss mit einer Geschwindigkeit von 100 Megabit pro Sekunde verfügen, schrieb die „Financial Times“ (Dienstagausgabe) unter Berufung auf Unterlagen der Brüsseler Behörde.

Die Ziele seien Teil ambitionierterer Pläne, die nahezu allen Schulen und Unternehmen Geschwindigkeiten von einem Gigabit pro Sekunde – also rund zehnmal so schnell – ermöglichen soll. Das Vorhaben soll demnach im September mit neuen Regeln zu den europäischen Telekommunikationsmärkten vorgestellt werden.
 
Mit dem Plan würde die EU-Kommission über die Breitbandziele der Bundesregierung hinausgehen. Diese sehen bis 2018 eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Internetgeschwindigkeiten von 50 Megabit pro Sekunde vor. Dafür stellt die Regierung 2,7 Milliarden Euro an Fördermitteln bereit.
 
Für die weitreichenderen Pläne der EU-Kommission wird in dem Entwurf dem Bericht zufolge mit einem Investitionsbedarf von 155 Milliarden Euro über die kommenden zehn Jahre hinweg gerechnet. [dpa/fs]

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8 Kommentare im Forum

  1. Dann soll die EU Kabelanschlüsse aber bitte so regulieren, daß sie technisch mit VDSL gleichwertig sind, ansonsten haben viele Leute nichts davon. Bei uns gibt es nämlich Kabel mit 400 MBit/s, aber VDSL nur mit 25 MBit/s. Also IP4-Anbindung nach außen, mindestens 75% der versprochenen Bandbreite dauerhaft, keine Drosselung und echte Routerfreiheit (ohne Funktionseinschränkung).
  2. Natürlich will die EU das. Man braucht ja in Zukunft genügend Bandbreite um den Bürger und dessen ganzen Internet der Dinge-Dingse ausreichend zu überwachen.
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