Einigung: Neuer Staatsvertrag fürs ZDF

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Nachdem immer wieder bemängelt wurde, dass der staatliche Einfluss auf das ZDF viel zu groß sei, konnten sich die Bundesländer nun auf einen neuen Staatsvertrag für die Sendeanstalt einigen. Wie angekündigt, wurde vor allem die Besetzung der Aufsichtsgremien reformiert.

Bereits seit Beginn des Jahres ist nun klar, dass es sich bei der alten Fassung des ZDF Staatsvertrages um eine nicht legitime Regelung handelt. Wie das Bundesverfassungsgericht im März 2014 verlauten ließ, sei der Vertrag in seiner damaligen Form sogar verfassungswidrig, da der politische Einfluss auf die Sendeanstalt viel zu groß sei. Seitdem sind sich die Bundesländer einig, dass ein neuer Vertrag her muss, in dem vor allem eine Reform innerhalb der Besetzung der Aufsichtsgremien verankert werden sollte.

Nun ist die Politik in punkto ZDF-Staatsvertrag endlich zu einer Einigung gekommen. Die Bundesländer konnten sich auf eine neue Version festlegen, durch welche der Einfluss von Politik und Staat auf den Sender in Zukunft eingedämmt werden soll. Mit der Reform folgten die Bundesländer einer Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts, laut welcher der Anteil der Vertreter von Staat und Parteien in den Aufsichtsgremien höchstens ein Drittel betragen dürfe.

Wie die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Donnerstag in Berlin nach einer Sitzung der Ministerpräsidenten ankündigte, solle der ZDF-Fernsehrat nun 60 statt 77 Sitze haben, von denen 20 statt bisher 34 Sitze an Vertreter von Parteien und Politik gehen sollen.

Im neuen Staatsvertrag will man des Weiteren festlegen, dass 16 Vertreter des Fernsehrates aus den Bundesländern kommen sowie zwei vom Bund. Zwei weitere Vertreter sollen von den Kommunen entsandt werden und 24 Mitglieder sollen von Verbänden und Organisationen gestellt werden. Außerdem werden die Bundesländer 16 Vertreter aus den einzelnen gesellschaftlichen Gruppen in das Gremium senden.

Der neue ZDF-Staatsvertrag muss allerdings noch von den Landesparlamenten verabschiedet werden. Ministerpräsidentin Dreyer rechnet damit, dass der Vertrag am 1. Januar 2016 in Kraft treten wird.

[kh]

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