Elliot zieht vor Gericht: Erneute Prüfung der KDG-Übernahme

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Nach der Übernahme von Kabel Deutschland durch Vodafone gibt es schon seit längerem Zweifel am gezahlten Preis. Nun soll sich erneut ein Sonderprüfer des Landgerichts München mit möglichen Pflichtverletzungen des Vorstands von Kabel Deutschland beschäftigen.

Der Streit zwischen Hedgefont Elliot Management und Vodafone geht in die nächste Runde. Wie Elliot hat am Montag bekannt gab, hat das Unternehmen beim Landgericht München I zwei erneute Sonderprüfungen und die gerichtliche Bestellung zweier Sonderprüfer beantragt. Die Sonderprüfung soll sich auf das Verhalten des Vorstandes von Kabel Deutschland (KDG) im Zusammenhang mit der Übernahme durch Vodafone konzentrieren. Vodafone hatte im vergangenen Jahr 77 Prozent von Kabel Deutschland für rund 11 Milliarden Euro übernommen, bei einem Aktienpreis von rund 85 Euro pro Stück. Elliot, Aktionär mit 13,5 Prozent der KDG-Anteile, zweifelt diesen Preis schon seit längerem an.

Basierend auf Schätzungen von Investmentbankern hätten die Aktien von Kabel Deutschland jeweils 104 Euro kosten müssen. Elliot hatte bereits im letzten Juli versucht, vor dem Landgericht München eine Abfindung von 225 bis 275 Euro pro Aktie zu erstreiten. Im März diesen Jahres hatte Elliot dann auch erneut juristische Schritte angedroht, nachdem bei einer Sonderversammlung der Aktionäre mit der Stimmenmehrheit durch Vodafone weitere Sonderprüfungen der Übernahme abgelehnt wurden – obwohl die Ergebnisse der ersten Sonderprüfung den Vorstand und Aufsichtsrat von KDG schwer belasten.
 
Der bisherige Sonderprüfer, Martin Schommer von der Constantin GmbH, soll sich nun bei einer weiteren Prüfung auf den Zeitraum nach dem 31. März 2013 konzentrieren. Bei seiner Untersuchung des vorangegangenen Zeitraum ist er unter anderem bereits zu dem Ergebnis gekommen, dass die interne Unternehmensbewertung von KDG und seinen Investmentbanken signifikant höher war, als der von Vodafone gebotene Übernahmepreis. Auch dem Vorstand und Aufsichtsrat der KDG war ein höherer Preis zur Annahme empfohlen worden. Es sei daher nicht plausibel, dass der Vorstand und der Aufsichtsrat der Kabel Deutschland Holding AG den KDG-Aktionären die Annahme des Vodafone-Angebots nahegelegt haben. [id]

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