EuGH erlaubt Bund Speicherung von IP-Adressen

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Der Bund darf die IP-Adressen der Nutzer speichern, so urteilte der Europäische Gerichtshof am Mittwoch. Allerdings werden der Behörde dabei noch einige Auflagen auferlegt.

Die Speicherung von Nutzerdaten auf Internetportalen kann nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtens sein. Das EU-Recht erlaubt die Verarbeitung personenbezogener Daten wie der IP-Adresse, etwa wenn dies im „berechtigten Interesse“ jener liegt, die die Daten verarbeiten, erklärten die Luxemburger Richter am Mittwoch (Rechtssache C-582/14). Das sei aber abzuwägen gegen das Interesse oder die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Internetnutzer.

Anlass des EuGH-Urteils ist eine Klage des schleswig-holsteinischen Piraten-Abgeordneten Patrick Breyer. Der Datenschutz-Aktivist wehrt sich gegen die Speicherung von dynamischen IP-Adressen beim Besuch von Bundes-Websites, etwa der Homepage des Bundesjustizministeriums. Dynamische IP-Adressen werden anders als eine feste IP-Adresse eines Rechners bei jeder Internetnutzung neu zugeteilt. Der Bund könnte aber bei einem Verdacht auf Straftaten ermitteln lassen, welche Person zu einem bestimmten Zeitpunkt die dynamisch vergebene IP-Adresse genutzt hat.
 
Die Speicherung soll helfen, Cyber-Attacken abzuwehren und strafrechtlich zu verfolgen. Der zuständige Bundesgerichtshof (BGH) bat die Luxemburger Kollegen um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht. Ob die deutsche Regelung rechtmäßig ist, muss der BGH entscheiden. [dpa/kw]

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4 Kommentare im Forum

  1. Der halbe Bundestag besteht aus Juristen, aber ein klar formuliertes Gesetz bekommt man nicht hin? Man kann nur hoffen, dass die jetzige Regelung nicht wieder so "aufgeweicht" wird, durch vollkommen unfähige Richter so "ausgelegt" wird, dass es zu einem neuen Fall "Urmann & Consorten" kommt. Viele hier werden sich noch an diesen unsäglichen Fall von Unfähigkeit/Ahnungslosigkeit (Richter) und skrupelloser, krimineller Energie (Rechtsanwalt) gut erinnern können.
  2. Naja, der hat schon ordentlich "leiden" müssen^^ Urmann verliert Zulassung: Insolvenzverschleppung und Betrug
  3. Ist doch klar, die Bevölkerung muss doch überwacht werden, wo kommen wir denn dahin wenn die Stasi 2.0 nicht herausfinden kann wer alles die Linke, oder die AfD wählt.
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