Gericht: Millionengehälter von Top-Managern kein Tabuthema

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der exklusive Club der reichsten Deutschen: Viele möchten dazugehören. Aber nicht jeder Multimillionär mag seinen Namen auch öffentlich auf den Reichen-Listen sehen. Einer klagte jetzt gegen seine Nennung im „Manager Magazin“.

Mit seinem Versuch unterlag er allerdings. Medien dürfen weiterhin Ranglisten der reichsten Menschen in Deutschland veröffentlichen. Das Landgericht München I wies am Mittwoch die Klage eines vielfachen Millionärs ab, der gegen die Preisgabe seines Namens und Vermögens in einer Rangliste des „Manager Magazins“ vorgegangen war.

Es gebe ein berechtigtes öffentliches Interesse an Vermögen, die mehrere hundert Millionen oder gar Milliarden Euro umfassten – und ihrer Herkunft, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Steiner von der 9. Zivilkammer in München. Doch der Streit um die Frage, was Medien über die finanziellen Verhältnisse der Reichen der Republik verraten dürfen, wird möglicherweise noch lange weitergehen.

Der Klägeranwalt Christian Schertz hatte zu Beginn am Mittwoch gesagt, er wolle eine Grundsatzentscheidung herbeiführen. Dafür werde er den Fall notfalls durch alle Instanzen ausfechten werde: „Ein Privatmann muss es nicht dulden, in so einer öffentlichen Hitparade aufzutauchen“. Am Donnerstag war er zunächst nicht zu erreichen.

Schertz hatte in der Verhandlung gesagt, er sei überzeugt, dass die finanziellen Verhältnisse seines Mandanten Privatsache seien. Die im Magazin genannte Vermögenssumme sei zudem falsch. Richter Steiner betonte, dass die Summen in solchen Listen natürlich stimmen müssten. Allerdings habe der Kläger den Stand seines Vermögens nicht offengelegt, so dass dies auch nicht zu überprüfen gewesen sei.

Einen vergleichbaren Fall hat es nach Einschätzung des Richters in Deutschland noch nicht gegeben. Ein Grundsatzurteil in dem Fall könnte nach Angaben von Juristen auch Folgen für die Veröffentlichung von anderen Rankings in deutschen Medien haben. Das „Manager Magazin“ wollte sich am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa nicht zu dem Verfahren äußern.

Die Liste der reichsten Deutschen wird bereits seit Jahren vom „Manager Magazin“ veröffentlicht. „Der Tüchtige muss es hinnehmen“, hatte der Anwalt des Verlags, Konstantin Wegner gesagt. In der Zeitschrift werde aber darauf hingewiesen, dass die Angaben auf Schätzungen beruhen. Das Gericht hatte vor allem zwei Fragen zu klären: Zum einen, ob eine derartige Liste überhaupt veröffentlicht werden darf, zum anderen, ob deren Inhalte korrekt sein müssen. [dpa/ar]

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