Justizminister fordern Lösung für Vererbung von Facebook-Konten

11
46
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

Mehrere Landesjustizminister fordern gesetzliche Regelungen, damit Erben Zugriff auf geschützte digitale Dienste eines Verstorbenen erhalten können – etwa ein Facebook-Profil oder ein Handy mit PIN-Code.

Facebook hatte den Zugang zu solchen Konten erbberechtigten Angehörigen verstorbener Nutzer verweigert, unter anderem unter Verweis auf das Fernmeldegeheimnis und den Schutz der Kommunikation mit Dritten – und dafür vor Gericht Recht bekommen.

Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) sagte der „Bild“-Zeitung (Montag): „Wenn Nutzer sterben, muss es den Erben möglich sein, einen Zugang zu den Daten zu erhalten.“ Es sei deshalb notwendig, „dass der Gesetzgeber auch klare Regelung fasst, wie es mit dem digitalen Erbe auszusehen hat. Insbesondere die Anbieter von Speicherplätzen oder Streaming-Angeboten sollten hier klare Vorgaben bekommen.“
 
Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) sagte der Zeitung: „Im Erbrecht 2.0 darf nichts anderes gelten als in der analogen Welt. Und das heißt vor allem auch: Der Erbe muss an die digitalen Daten genauso herankommen, wie etwa an die analoge Briefpost des Verstorbenen oder dessen sonstige ‚Hardware‘.“

[dpa]

Bildquelle:

  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

11 Kommentare im Forum

  1. Nun, ich sehe das ein wenig differenzierter. Facebook ist eben keine Briefpost, sprich die Kommunikation findet auf einer anderen, geschützten Ebene statt, in der Regel mit mehr Menschen, als man jemals per Brief erreichen würde. Ich bezweifle sehr, dass es in der Praxis tatsächlich möglich ist, das Handy eines Verstorbenen einfach so "entsperren" oder einen Computer hacken zu lassen, nur weil man wissen möchte, was darauf gespeichert war. Es sollte für die Hinterbliebenen generell möglich sein, Zugänge löschen zu lassen, was ich auch bei Facebook für durchaus sinnvoll halte. Wenn aber private Kommunikationsdaten explizit geschützt sind, gibt es keinen Grund, diesen Schutz per se aufzuheben - es sei denn, es geht um ein Verbrechen (und selbst hier wird es schwierig, da die Privatsphäre verbundener Personen ohne deren Wissen kompromittiert werden kann). Hinterbliebene erfahren ohnehin oft (ungewollt) schon zu viel aus dem persönlichen Leben des Verstorbenen, da muss nicht auch noch jedes einzelne Wort verfügbar sein, das man zu Lebzeiten privat an eine andere Personen gerichtet hat.
  2. Wenn da nur nicht der Fall des verstorbenen Mädchens, dessen Eltern sich von den Facebook-Daten eine Antwort auf ihre quälenden Fragen erhoffen: Nach Tod der Tochter - Gericht weist Klage gegen Facebook ab Die generelle und zentrale Frage lautet doch hier: Erbrecht gegen Fernmeldegeheimnis.
  3. Wenn jemand unbedingt möchte das seine Hinterbliebenen Zugriff auf die Accounts haben sollen kann er ja eine Liste mit den aktuellen Passwörtern zu den wichtigen Unterlagen legen oder in einem Bankschliessfach bzw. Postfach deponieren. Theoretisch ist das zwar auch nicht ganz koscher weil er in dem Fall seine Kommunikationspartner auf diesen Umstand hinweisen müsste, aber in der Praxis wird da kaum jemand einen Strick draus drehen. Aber wenn jemand keine Passwörter hinterlässt kann man davon ausgehen das er eben nicht möchte das die Hinterbliebenen Zugriff bekommen Man kann eben nicht alles vererben. Auch keine Ehen / Lebenspartnerschaften oder Arbeitsverhältnisse.
Alle Kommentare 11 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum