KJM: Jugendschutz-Rügen gegen ProSieben-Monster und Sky-Wrestler

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Live-Wrestling auf Sky, eine Vampir-Reportage auf ProSieben und Werbung für eine Horror-Achterbahn haben die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) im vierten Quartal 2011 auf den Plan gerufen. Insgesamt stellten die Medienhüter 19 Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) fest.

Eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 16-Jährige stellte die KJM bei der Wrestling-Sendung „TNA Impact“ fest, die Sky auf Kanal Sport 2 im Tagesprogramm ohne Jugendschutz-Vorsperre ausstrahlte. Die für Wrestling typischen Gewaltszenen überstiegen qualitativ das Maß, das Zuschauern unter 16 Jahren zuzumuten sei, begründete die KJM am Montag eine entsprechende Rüge. 
 
Die Prüfer stießen sich am „martialischen Charakter der Kämpfe“ und Attacken mit Gegenständen. Schlagbewegungen mit einem Mikrofon oder Würgen einer Kette wiesen „eine hohe Alltagsnähe für Jugendliche auf“, beschied die Kommission. Auch die – inszenierte – Darstellung von sozialen Beziehungen als Kampf, das Präsentieren von Gewaltanwendung als adäquates Mittel zur Konfliktlösung und den Anschein echter aggressiver Feindschaft bewertete die KJM als entwicklungsbeeinträchtigend für unter 16-Jährige.

Eine Rüge gab es außerdem für Tele 5, weil der Historienfilm „Wächter des Hades“ mit einer FSK-Freigabe ab 16 Jahren bereits ab 20.15 Uhr ausgestrahlt wurde. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag erlaubt allerdings erst eine Sendung nach 22.00 Uhr. ProSieben zog die Aufmerksamkeit der KJM auf sich, weil sich die pseudowissenschaftliche Reportage „Galileo Spezial – Vampire unter uns?“ mit Bildern von bluttrinkenden Menschen im Tagesprogramm „an das Horrorgenre angelehnt“ habe. Entsprechende Szenen seien für Kinder kaum zu verarbeiten, unter 12-Jährige würden „verunsichert und verängstigt“.
 
Auch die Sendung „Galileo Big Pictures“, die Pro Sieben anlässlich der Oscar-Verleihung 2011 im Tagesprogramm ausstrahlte, bewertete die KJM als entwicklungsbeeintächtigend für unter 12-Jährige. Gezeigt  wurden „die 50 spektakulärsten“ Bilder aus berühmten Filmen –  darunter beispielsweise Ausschnitte aus „Der Exorzist“, dem berühmten Horrorfilm aus dem Jahr 1973 mit der Altersfreigabe „FSK 16“. Es bestehe die Gefahr, dass jüngere Zuschauer durch die drastischen Szenen des Filmausschnitts beeinträchtigt würden, hieß es.
 
Kuriose Rügen gab es hingegen für die Mystery-Serie „Primeval – Die Rückkehr der Urzeitmonster“ auf ProSieben. Ein Urzeitmonster, das in der Episode „Der Wurm“ im Tagesprogramm einen „bedrohlichen Angriff“ auf zwei spielende Kinder zeigt, gehe in Sachen Drastik und ängstigendem Wirkungspotenzial „über das hinaus, was Kindern unter 12 Jahren zugemutet werden kann“, hieß es. Die von RTL2, Sat.1, ProSieben und Kabel1 ausgestrahlte Werbung für die Achterbahn „Krake“ des Heidepark Soltau erinnere „in Bezug auf die düstere Ästhetik und auf Tonebene an Horror- oder Splatterfilme“ und sei Kindern deshalb nicht zuzumuten.
 
In 24 Fällen beantragte die KJM im vierten Quartal 2011 ferner die Indizierung eines Telemedienangebots bei der BPjM. Die Anträge bezogen sich zum Großteil auf Internetangebote mit pornografischen Darstellungen. In drei Fällen gab die KJM eine Stellungnahme zu Indizierungsanträgen anderer antragsberechtigter Stellen bei der BPjM ab, die von der BPjM bei ihrer Entscheidung maßgeblich zu berücksichtigen sind.
 
Sowohl im Rundfunk- als auch im Telemedienbereich kann die KJM nur gegen Anbieter mit Sitz in Deutschland vorgehen. Indizierungen fallen in das Aufgabengebiet der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). Die KJM ist in dem Zusammenhang einerseits für die Abgabe von Stellungnahmen zu Indizierungsanträgen im Bereich der Telemedien zuständig und kann andererseits selbst Indizierungsanträge stellen (siehe hierzu unser „Thema des Monats“ auf DIGITALFERNSEHEN.de). [ar]

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4 Kommentare im Forum

  1. AW: KJM: Jugendschutz-Rügen gegen ProSieben-Monster und Sky-Wrestler Jugendschutz ist wichtig aber man kann es auch übertreiben
  2. AW: KJM: Jugendschutz-Rügen gegen ProSieben-Monster und Sky-Wrestler Also bitte, jetzt wirds langsam aber echt affig. Es mag mir ja einleuchten, dass Tele 5 eins auf die Mütze bekommt wenn sie FSK 16 Filme um 20.15 bringen, so will es leider das Gesetz - ob das eine sinnvolle Regelung ist, steht auf einem anderen Blatt, aber sich da aufzumandeln, man könne TNA Wrestling einem unter 16 Jährigen aufgrund zu hoher "Alltagsnähe" nicht zumuten, ist doch nur noch lächerlich: jeder Grundschüler weiß um den inszenierten Charakter dieser Sportart. Da jammern diese selbsternannten Jugendschützer rum, dies und das wäre böse, jenes wäre schlecht, unsere Kinder würden alle zu ganz fürchterlichen Soziopathen werden und sowieso und überhaupt aber fünf Minuten später erzählen uns die gleichen Leute (oder zumindest der selben politischen Couleur), dass es ja unverantwortlich wäre das Mindeststrafalter bei 14 zu belassen und zumindest 12, besser 10 Jahre der Realität entsprächen, Verschärfung des Jugendstrafrechts is eh klar... kann ja nicht sein, dass der Vierzehnjährige für eine ausgeartete Prügelei nichtmal ins Gefängnis kommt, Pädagogen und Psychologen sind ja sowieso alle unfähig, ein paar Dresche mit dem Gummiknüppel haben noch nie geschadet, dass der Junge lernt, dass Gewalt keine Lösung ist!!11einself!! Schülern mutet man zu weit über 30 Wochenstunden abzureißen, Hausaufgaben, Lernen und Wahlfächer nicht eingerechnet und und und... Ja was denn jetzt bitte? Immer mehr Pflichten aber immer weniger Rechte? Da brauchen wir uns doch nicht wundern, wenn uns diese Generation völlig zu Recht auf's Dach steigt!
  3. AW: KJM: Jugendschutz-Rügen gegen ProSieben-Monster und Sky-Wrestler der ganze Jugendschutz in unserem Land ist eine einzige Farce, die machen sich echt nur noch lächerlich, im internet kann sich jeder 5 jahrige den größten mist downloaden, aber über sowas wird sich beschwert. Kleiner Tipp an unsere selbsternannten jungendschützern " einfach mal die Fresse halten"
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