Kläger gestorben: Prozess gegen Kevin Spacey wird eingestellt

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Bild: © shaunjeffers - Fotolia.com
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2017 wurden im Zuge der „Me Too“-Debatte zahlreiche Anschuldigungen wegen sexueller Belästigung gegen den Oscar-Preisträger erhoben. Jetzt wurde ein Verfahren gegen Kevin Spacey fallen gelassen bevor es überhaupt beginnen konnte – weil der Kläger starb.

Das war knapp – die Anklage-Last gegen Kevin Spacey mindert sich mit der Anzahl der Kläger. Erneut wurde eine Anklage gegen ihn fallen gelassen, diesmal aus einem sehr tragischen Grund, weil der Kläger vor Beginn des Prozesses verstorben ist.

Der anonyme Masseur warf Spacey vor, im Oktober 2016 in seinem Haus in Malibu von dem Schauspieler dazu gezwungen worden zu sein, dessen Genitalien zu berühren. Spacey bestreitet die Vorwürfe.

Die Staatsanwaltschaft von Los Angeles stellte nun den Prozess ein, da die Anschuldigungen wegen sexueller Übergriffe nicht ohne Beteiligung des Opfers bewiesen werden könnten. Der Kläger starb im September an einer natürlichen Ursache.

Allerdings könnte der Oscar-Preisträger trotzdem noch trotzdem noch in einem Zivilverfahren verurteilt werden, das von dem Masseur 2018 angestrebt wurde. Ob dieses Verfahren fortgesetzt wird, bleibt vorerst ungewiss. Im Falle der Verurteilung könnten mögliche Schadensersatzansprüche auf die Erben des Verstorbenen übertragen werden. [msr]

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  • Gericht-Recht-Justiz: © shaunjeffers - Fotolia.com

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