Letzte Instanz: Richter prüfen Verträge von TV-Kommissaren

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Können Schauspieler, die über viele Jahre in einer Krimi-Serie als TV-Kommissare agierten, rausgeworfen werden? Oder haben solche altgedienten Ermittler eine Art Bestandsschutz? Diese Frage beschäftigt jetzt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Erfurt (dpa) – Das kommt selten vor: Zwei Schauspieler, die ihre Rollen in einer TV-Krimi-Serie verloren, ziehen vor Gericht und klagen bis in die letzte Instanz. An diesem Mittwoch (30. August) sollen Deutschlands höchste Arbeitsrichter in Erfurt entscheiden, ob die Klagen der Schauspieler Pierre Sanoussi-Bliss (55) und Markus Böttcher (53) gegen den Verlust ihrer Rollen als altgediente TV-Ermittler in der ZDF-Serie „Der Alte“ doch noch Erfolg haben.
 
Das Landesarbeitsgericht in München hatte die Klagen, die sich nicht gegen das ZDF, sondern eine Produktionsfirma richten, abgewiesen – aber den Gang zum Bundesarbeitsgericht zugelassen. Ob die Schauspieler selbst zur Verhandlung in Erfurt erscheinen, ist nach Angaben ihrer Anwälte nicht ausgeschlossen, aber auch nicht sicher.
 
Worum geht es? Sanoussi-Bliss spielte etwa 18 Jahre lang den Kommissar Axel Richter, Böttcher war sogar fast 29 Jahre lang als Chef der Spurensicherung Werner Riedmann in der Krimi-Serie zu sehen. „Das ist schon ein besonderer Fall. Mein Mandant hat immerhin ein Arbeitsleben mit der Rolle verbracht“, sagte die Anwältin von Böttcher, Kathrin Berger, der dpa. Insgesamt waren es bei ihm etwa 280 Folgen.

In der Krimiserie – „Der Alte“ ermittelt bereits seit Ende der 1970er Jahre – kam für die beiden Langzeitdarsteller 2014 das Aus. 2015 waren sie in den Rollen als altgediente Ermittler zum letzten Mal zu sehen. Die Produktionsfirma veränderte die Besetzung.
 
Die beiden Schauspieler hatten mit ihr nach Gerichtsangaben Verträge geschlossen, die sich auf einzelne Folgen oder die Folgen des Kalenderjahres bezogen und eine Pauschalvergütung vorsahen. Letztlich müssen die Richter entscheiden, was schwerer wiegt: Die Kunst- und Rundfunkfreiheit, die den Wechsel der Besetzung und befristete Verträge rechtfertigen kann, oder die Dauer der Beschäftigung, die möglicherweise eine Art Bestandsschutz erlaube, so ein Arbeitsrechtler.
 
Im Detail gehe es unter anderem um die Frage, ob die Schauspieler tatsächlich nur befristete Verträge hatten oder ihre Dauerbeschäftigung einen besonderen Status begründete. Vor allem Sanoussi-Bliss hatte auch in der Öffentlichkeit seinem Ärger über den Verlust der angestammten Rolle Luft gemacht und einen „Verjüngungswahn“ angeprangert. [dpa]

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12 Kommentare im Forum

  1. ... Arbeitverträge können aber auch jederzeit unter Beachtung der vertraglich vereinbarten Fristen gekündigt werden ...
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