Neuer Rundfunkbeitrag wird Gerichte beschäftigen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der Widerstand gegen den neuen Rundfunkbeitrag wird wohl in den kommenden Monaten noch die Gerichte beschäftigen.

Verwaltungsgerichte rechneten vom Frühjahr an mit ersten Klagen gegen Zahlungsaufforderungen, berichtet das Magazin „Focus“ in seiner neuen Ausgabe.

Der Sprecher des Hamburger Verwaltungsgerichts, Andreas Labiris, sagte den Angaben zufolge, er halte es für „durchaus wahrscheinlich“, dass die Frage, ob der neue Rundfunkbeitrag „verfassungskonform“ sei, von den Verwaltungsgerichten nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgerichtweitergereicht werde.
 
Für jeden Haushalt in Deutschland wird ab 1. Januar ein Beitrag für den Empfang von ARD, ZDF und Deutschlandradio fällig – in der Regel 17,98 Euro im Monat.
 
Nach Informationen des Magazins lassen derzeit einige Handelsketten prüfen, ob eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag Aussicht auf Erfolg habe. Unternehmen mit vielen Filialen müssten deutlich mehr zahlen als vor der Gebührenumstellung. [dpa]

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102 Kommentare im Forum

  1. AW: Neuer Rundfunkbeitrag wird Gerichte beschäftigen Ich werde bei dem Thema - war ja ähnlich, als im stillen Kämmerlein die Abgabe für PC und Co. vereinbart wurde - nie kapieren, warum man nicht schon im Entscheidungsprozess dagegen angeht. Wenn das Kind mal in den Brunnen gefallen ist wird es kompliziert! Es war doch schon von der ersten Minute an klar, das das System zum Himmel stinkt! Vor allen für Firmen mit Filialen und Mietwagenunternehmen. Aber dahinter steckt natürlich auch Taktik. Man beschließt irgendwas, dass aber erst Monate, wenn nicht Jahre später greift und und wundert sich dann, wenn die Reaktionen darauf nicht sehr freundlich ausfallen. Juergen
  2. AW: Neuer Rundfunkbeitrag wird Gerichte beschäftigen Dass die Rechtmäßigkeit des sogenannten Rundfunkbeitrags erst jetzt -nach dessen Einführung- gerichtlich überprüft werden soll, liegt in der Natur der Sache. Du kannst nicht "vorsorglich" gegen eine irgendwann in der Zukunft Rechtskraft erlangende Norm Klage erheben. Dieses Recht besitzen insbesondere Verfassungsorgane wie der Bundestag - oder Teile davon. Daher konnten z.B. Oppositionsparteien wie SPD oder Grüne gegen die eine oder andere Bestimmung der gegenwärtigen Bundesregierung erfolgreich (oder erfolglos) in Karlsruhe klagen (Normenkontrollklage). Als Privatperson ist Dir diese Möglichkeit nicht gegeben; Du musst leider den beschwerlichen Weg durch alle Instanzen gehen. Und hoffentlich einen guten Anwalt haben, der die Klage fundiert begründet, sauber die grundsätzliche Bedeutung des Falles herausarbeitet und alle relevanten Rechtsnormen beachtet hat. Nicht selten werden Beschwerden nur deshalb nicht angenommen, weil sie den ersten Teil, die formale Prüfung, nicht bestanden hat. Ganz selten nimmt es eine solche Beschwerde "von Amts wegen" (nicht wörtlich gemeint) trotz der formalen Mängel an, weil es selber eine grundsätzliche Regelungsnotwendigkeit sieht. Wenn Du am Wochenende nichts besser vorhast... schau auf der Internetseite des BVerfG vorbei unter "Entscheidungen", der blaue Punkt unterhalb der Grafik. Auf der sich öffnenden neuen Seite kannst Du auf alle veröffentlichten (!) Entscheidungen (nicht alle werden veröffentlicht!) nach Jahr und Monat sortiert seit 1998 zugreifen. Die Begründungen für die Nichtannahme eines Falles sind manchmal sehr interessant... Zumindest wenn Du sie -wie ich- für Deine berufliche Arbeit benötigst...
  3. AW: Neuer Rundfunkbeitrag wird Gerichte beschäftigen Sowieso alles Unsinn. Hätte man die Rundfunkanstalten doch mit Steuergeldern bezahlen sollen. Vielleicht einen Solidarbeitrag Rundfunk. So um 0,5% vom zu versteuernden Einkommen. Damit müssten die öffentlich rechtlichen dann auskommen und es gäbe nie wieder ein Diskussion über die Höhe der Beiträge und die GEZ könnten wir uns komplett schenken. Aber das wäre ja wieder zu einfach.
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