Nutzung von Online-Streams: Was darf ich und was nicht?

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Laptop oder Tablet einschalten, ein bisschen Surfen und dann einfach auf Play drücken – so schnell kommt man heutzutage im Internet in den Genuss seines Lieblingsfilms oder seiner Lieblingsserie. Streaming-Portale sprießen seit Jahren wie Pilze aus dem virtuellen Boden des World Wide Web. Doch Vorsicht! Beim Streaming befindet man sich schneller in der juristischen Gefahrenzone, als einem lieb sein kann. Was ist also erlaubt und was nicht?

Die Streaming-Seite kino.to galt lange als Inbegriff für unbegrenztes, kostenloses Streamen der brandheißesten Filme und Serien. Im Sommer 2011 wurde die Seite geschlossen, nachdem die Betreiber von der Polizei wegen Urheberrechtsverletzungen im großen Stil festgenommen worden waren. Auch User, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken bezogen oder vertrieben hatten, wurden strafrechtlich verfolgt.
 
Zwischenspeicherung im Cache = Diebstahl?
 
Der Fall kino.to führt die Risiken der Verlockung Streaming vorAugen. Dass sich die Betreiber derartiger Portale strafbar machen, indemsie Fremdmaterial zum kostenlosen Anschauen oder sogar Downloadanbieten und durch Werbung Geld verdienen, ist dabei nur allzuoffensichtlich. Doch auch die Nutzer derartiger Seiten bewegen sichjuristisch auf dünnem Eis.

Wer Filme und Serien in irgendeiner Form herunterlädt(Direkt-Downloadoder Peer to Peer), macht sich ganz klar strafbar, dennletzten Endeswird hier ein Raub begangen. Es besteht kein Unterschiedzum Diebstahleiner DVD im Elektromarkt. Doch auch wer Filme „nur“streamt, istrechtlich keineswegs auf der sicheren Seite.
 
Viele Medienrechtler vertreten zwar die Ansicht, dass das bloßeStreamen völlig rechtens ist, weil der Nutzer keine Kopie des Stücksbezieht. Dem widersprechen allerdings die Rechteinhaber. Sie berufensich auf eine Kopie, die während des Streamings im Cache(Pufferspeicher) des Computers landet. Dem wird wiederumentgegengehalten, dass diese Kopie nur temporär ist. Kurzum: VölligeRechtssicherheit existiert hier nicht.
 
Vorsicht vor Abmahnungen
 
Auch wenn User „nur“ streamen und nach aktueller Rechtsauslegung und Gesetzeslage tendenziell auf der sicheren Seite zu sein scheinen, sind sie nicht vor finanziellen Forderungen gefeit. Der Fall des Porno-Portals Redtube hat gezeigt, wie schnell eine Welle von Abmahnungen in drei- bis vierstelliger Höhe auch auf teils unbescholtene User zurollen kann.
 
Ende 2013 mahnte die Regensburger Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) im Namen der Schweizer Firma „The Archive AG“ in großen Stil tausende mutmaßliche Redtube-Nutzer ab, die auf der Seite illegal Streams angeschaut haben sollen. Der Fall brach schließlich in sich zusammen, weil das rechtmäßige Vorgehen der Abmahner juristisch angezweifelt wurde. Der Spieß wurde sogar umgedreht: U+C musste sich vor Gericht verantworten.

Diese Streams gelten als sicher
 
Glücklicherweise kann man sich beim Streaming aber auch komplett von der juristischen Grauzone fernhalten und legal im Internet Videos schauen. Die folgenden Typen von Streaming- und Video-Portalen gelten als sicher:

  • Offizielle Live-Streams der TV-Sender: Wenn ARD, ZDF und andere Kanäle auf ihren Webseiten einen Live-Stream oder Videos zum Anschauen anbieten, sind diese völlig legal. Häufig wird dies bei der Übertragung von Sportveranstaltungen praktiziert.
  • Videoportale: Das Anschauen von Trailern, Film-Ausschnitten und Outtakes auf YouTube ist für Nutzer völlig legal – komplette Filme findet man jedoch selten. Die RTL-Tochter Clipfish bietet hier einen weiterführenden Service: Auf dem Video-On-Demand Portal dürfen User völlig legal ausgewählte Spielfilme kostenlos streamen. Einziger Preis sind einige kurze Werbeclips beim Abspielen der Videos – allerdings stehen diese Unterbrechungen in keinem Verhältnis zu den üblichen Werbepausen im Fernsehen.
  • Völlig legal sind auch Streamingportale wie Maxdome, Watchever oder Amazon Instand Video. Hier haben Mitglieder gegen einen bestimmten Monats- oder Jahresbetrag die Wahl zwischen tausenden Filmen und Serien. Wie bei einer Flatrate entstehen hier keine Zusatzkosten. Egal, ob man zwei oder 200 Stücke im Monat streamt.

Streaming im Internet ist eine feine Sache – sofern es gelingt, sich im rechtssicheren Raum aufzuhalten. Nehmen Sie keine Downloads auf Gratis-Portalen vor und halten Sie sich von Seiten fern, die ein verdächtig gutes Angebot umfassen. Hier verbirgt sich sehr oft der Haken der juristischen Grauzone. Wie oft im Leben gilt: Qualität und Sicherheit haben ihren Preis. Eine Recherche im Internet über die Seriosität eines Streaming-Portals ist oft die beste Absicherung. [das]

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24 Kommentare im Forum

  1. AW: Nutzung von Online-Streams: Was darf ich und was nicht? Hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Deutschland keine Wirkung? EuGH: Websurfer durch Urheberrechtsausnahme geschützt | heise online So wie ich die Entscheidung des EuGH interpretiere darf man Streams nutzen und eine sog. Cache-Kopie wäre rechtlich zulässig. Oder muss das Urteil des EuGH zuerst noch von einem dt. Gericht bestätigt werden?
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