Österreich: Rechtsverletzungen bei TV6 festgestellt

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Wien – Nach Ansicht der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) verletzt die X-Gate Multimedia Broadcasting GmbH in ihrem Satelliten-Fernsehprogramm TV6 die Bestimmung Privatfernseh-Gesetz (PrTV-G) schwerwiegend.

In § 32 PrTV-G Abs. 2 wird der Schutz von Minderjährigen insofern geregelt, als bei Fernsehsendungen, die „die körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung von Minderjährigen beeinträchtigen können“, durch die Wahl der Sendezeit oder durch sonstige Maßnahmen sicherzustellen ist, dass „diese Sendungen von Minderjährigen üblicherweise nicht wahrgenommen werden“. Abs. 3 sieht vor, dass die unverschlüsselte Ausstrahlung von solchen Sendungen durch akustische Zeichen anzukündigen oder durch optische Mittel während der gesamten Sendung kenntlich zu machen ist.
 
Sowohl was die Wahl der Sendezeit als auch die Kennzeichnungspflicht von Sendungen betrifft, hat die KommAustria Rechtsverletzungen der X-Gate Multimedia Broadcasting GmbH festgestellt. Einerseits wurden Inhalte, die gegen die schutzwürdigen Interessen von Minderjährigen verstoßen, noch in der Zeit zwischen 06:00 und 08:00 Uhr (in der Früh) ausgestrahlt, andererseits wurden ebensolche Sendungen in der Zeit zwischen 23:00 und 06:00 Uhr nicht akustisch angekündigt oder optisch gekennzeichnet.
 
Der X-Gate Mulitmedia Broadcasting GmbH wurde aufgetragen, innerhalb von drei Tagen nach Zustellung des Bescheides den rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen, sowie die notwendigen technischen und organisatorischen Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass derartige Rechtsverletzungen künftig vermieden werden können. Darüber hinaus wurde der X-Gate Mulitmedia Broadcasting GmbH aufgetragen, die Spruchpunkte mit den betreffenden Rechtsverletzungen am 09. und 11.11.2003 um jeweils 23:00 Uhr sowie am 10. und 11.11.2003 um jeweils 06:00 Uhr in ihrem Programm TV6 zu verlesen. [fp]

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