Österreich: „Rundfunkgebühren leistungsbezogen verteilen“

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Rundfunkgebühren sollten in Österreich künftig pro Haushalt erhoben und anschließend leistungsbezogen ausgeschüttet werden, je nachdem wie viele Inhalte gesendet wurden. Das fordert ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopflaut in einem aktuellen Zeitungsinterview.

Der Vorschlag des Abgeordneten der Österreichischen Volkspartei, die Rundfunkabgaben von tatsächlich erbrachten Leistungen abhängig zu machen, stieß dabei in einer ersten Stellungnahme beim Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) auf positive Resonanz. Entsprechende Abgaben könnten dann all denjenigen zukommen, deren Programmangebot einen besonderen öffentlichen Mehrwert mitbringt, zeigte sich Klaus Schweighofer, VÖP-Vorsitzender und Vorstand des Werbevermarkters Styria Media Group, durchaus angetan.

Schweighofer forderte außerdem eine genaue Dokumentation, wofür die 10 Millionen Euro Fördergelder, die der ORF jährlich erhält, verwendet werden. Umgekehrt sähen die Förderrechtlinien für Privatsender vor, dass jedes begünstigte Projekt einen besonderen Beitrag zur Förderung der österreichischen Kultur leisten müsse.
 
„Wofür der ORF die 600 Millionen Euro ausgibt, die er von den Gebührenzahlern erhält, ist im Einzelnen jedoch nicht nachvollziehbar“, so der Vorsitzende. Zugleich beklagte der VÖP die zunehmende Kommerzialisierung des ORF. Damit der Sender seinen Kernauftrag erfüllen könne, müsse das langfristige Ziel sein, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk werbefrei zu gestalten, äußerte er einen auch in Deutschland häufig geäußerten Wunsch.
 
„Dies ist auch ganz klar der europäische Trend“, konstatierte so auch Markus Breitenecker, stellvertetender VÖP-Vorsitzender und Geschäftsführer.Der öffentlich-rechtliche Sektor sollte im Idealfall rein aus Gebühren finanziert sein, um ihn von den Interessen der Werbewirtschaft loszulösen. So wäre es deutlich einfacher, dem umfassenden inhaltlichem Auftrag des ORF-Gesetzes nachzukommen. Gegenüber kommerziellen Sendern könne sich die Medienanstalt auf diese Weise klar abgrenzen. [nn]

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