Offizielles Ultra-HD-Logo vorgestellt

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Bild: © lassedesignen - Fotolia.com
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Damit Verbraucher künftig im Handel einen besseren Durchblick haben, können Gerätehersteller ihre Fernseher künftig mit einem offiziellen Ultra-HD-Logo schmücken. Um es zu bekommen, müssen die TVs aber bestimmte Mindestanforderungen erfüllen.

Genau wie „HD Ready“ und „Full HD“ hat nun auch „Ultra HD“ ein eigenes offizielles Logo, mit dem sich entsprechende TV-Geräte in Zukunft schmücken können. Auf der IFA wurde das Emblem nun vom Branchenverband Digital Europe vorgestellt. Es soll dem Verbraucher beim Kauf von Fernsehgeräten als Orientierung dienen.

Geknüpft ist das Logo natürlich an bestimmte Auflagen. Nur ein TV-Gerät, das die vereinbarten Spezifikationen erfüllt, darf sich in Zukunft auch mit dem offiziellen Label „Ultra HD“ schmücken. Doch tatsächlich wurden die Hürden dafür nicht besonders hoch gesetzt. Neben der Auflösung von 3840 x 2160 Pixeln muss das entsprechende Gerät über HDMI auch den Kopierschutz HDCP 2.2 sowie Bildraten von 24, 25, 30, 50 und 60 Bilder pro Sekunde unterstützen.
 
Die Chrominanz-Abtastung für 24p, 25p und 30p muss bei 4:2:2 und für 50p und 60p hingegen bei 4:2:0 liegen. Der Farbraum muss mindestens BT.709 entsprechen. Für die Verwendung des Logos müssen die Hersteller von TV-Geräten 1500 Euro im Jahr zahlen. [ps]

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