Rundfunkbeitrag kann nach Urteil mit Steuer verrechnet werden

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die Klage einer säumigen Rundfunkbeitrag-Zahlerin könnte weitreichende Folgen für alle Beitragszahler haben. Denn nach einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg könnten offenen Beiträge künftig mit dem Steuerguthaben verrechnet werden.

Säumige Rundfunkbeitragszahler müssen damit rechnen, dass die fälligen Summen mit ihren Steuerguthaben verrechnet werden. Hintergrund ist die Klage einer Frau, die erreichen wollte, dass die Pfändung und Einziehung des von ihr nicht bezahlten Rundfunkbeitrags als unrechtmäßig eingeschätzt wird. (Verfahren 11 K 11123/16 vom 24. August 2016). Das sei abgewiesen worden, teilte das Finanzgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag mit.

Selbst wenn die Einziehung unrechtmäßig gewesen sei, hätte die Frau das Geld nicht zurückerhalten, hieß es. Denn es sei nicht Sache des Finanzgerichtes zu entscheiden, ob Bescheide über die Rundfunkbeiträge zulässig seien oder nicht. Dafür seien Verwaltungsgerichte zuständig. Die Rückzahlung könne nur vom Gläubiger der Beiträge verlangt werden.
 
Das Urteil ist rechtskräftig, nachdem der Bundesfinanzhof eine Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen hatte (Az. VII B 152/16 vom 18.1.2017). [dpa/buhl]

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82 Kommentare im Forum

  1. Mit Schmarotzer meist du doch hoffentlich die GEZ- Sender, die mir jeden Monat ungefragt ins Portemonnaie greifen, obwohl ich mit ihnen überhaupt nichts zu tun habe.
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