Schleichwerbung: NRW erwägt höhere Strafen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen denkt über empfindlichere Bußgelder für Schleichwerbung in den Printmedien nach. Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft kündigte unterdessen eine Aufklärungskampagne an.

Wie die Tageszeitung „Taz“ am Freitag berichtete erwägt die Landesregierung aus NRW die Schleichwerbungen in Zeitungen stärker zu bestrafen. Bereits im April berichtete das Blatt über Zeitungen und Zeitschriften, die journalistische Inhalte zum Kauf für Werbekunden anboten. Die Westdeutsche Allgemeine Zeitung soll einen gesamten Katalog mit Schleichwerbe-Angeboten vorliegen haben. In diesem Katalog konnten Interessenten beispielsweise drei Seiten in einem Sonderheft für eine Autowerbung kaufen, berichte die Taz. Die WAZ Gruppe hatte eingeräumt, dass ihre Kennzeichnungen von Werbung aus juristischer Sicht nicht immer ordnungsgemäß vorgenommen worden sei, hieß es weiter.
 
 
Auch in anderen Medien kommt es immer wieder zu Vorwürfen von Schleichwerbung. Erst im Februar rügte die Landesmedienanstalt NRW nach einer Prüfung von Beiträgen die Schleichwerbung eines regionalen Radiosenders (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Beim ZDF sorgte das Logo einer Schirmakazie für den Verdacht von Schleichwerbung.
 

Grundsätzlich sind die einzelnen Bundesländer für die Höhe von Strafen zuständig, wenn fremde Inhalte in Form von Werbung oder ähnlichem in Publikationen oder Medienberichten aufgenommen werden. Eine Kennzeichnung von nicht-redaktionellen Inhalten ist jedoch immer Pflicht. In NRW beispielsweise müssen solche Artikel deutlich mit dem Wort „Anzeige“ gekennzeichnet werden. Für die WAZ blieb es aber ohne Folgen, da die Zeitung versprochen haben soll, sich in Zukunft an die Richtlinien zu halten.
 
Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft möchte mit einer speziellen Kampagne dieser Werbeentwicklung entgegenwirken und soll im Moment an einer Mappe arbeiten, in der die Richtlinien nochmals verdeutlicht werden. Als Zielgruppe der Kampagne gelten sowohl Herausgeber von Medien, als auch PR-Agenturen und kleinere Redaktionen, so die „Taz“ weiter.

Update 12.07 17.28 Uhr Klarstellung der WAZ-Gruppe, dass es nur im Begleitmaterialien zur nicht vollständigen Kennzeichnung von PR-Texten kam, nicht doch direkt in der Tageszeitung.
[mho]

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