Sport1 und Medienhüter einigen sich im Gewinnspiel-Streit

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Sport1 und die Medienaufsicht haben sich im Konflikt um die Quizformate des Sportsenders geeinigt. Damit zog der TV-Sender seine Klage zurück und zahlt für drei Verstöße gegen die Gewinnspielsatzung insgesamt 52 000 Euro.

Damit erklärte sich Sport1 bereit, die bisherige Auslegung der Gewinnspielsatzung durch die Medienanstalten verbindlich anzuerkennen. Im Vergleichsvertrag zog der Sender zusätzlich seine Klagen und Einsprüche gegen diverse Bußgeldbescheide zurück. Im Gegenzug nimmt die Kommission vier Bußgeldbescheide zurück und regt die Einstellung der entsprechenden Gerichtsverfahren an, erklärte die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) am Mittwoch.
 
„Darin liegt ein deutlicher Fortschritt für den Nutzerschutz bei Gewinnspielen im privaten Rundfunk“, begrüßte Thomas Langheinrich, Beauftragter für Programm und Werbung der ZAK, die Einigung mit Sport1. Auf der Grundlage dieses Vergleichs können die Medienanstalten Altfälle abschließen und Rechtssicherheit herstellen. Auch in Zukunft werde die ZAK ihr Augenmerk auf die strikte Einhaltung der Vorgaben zu Nachvollziehbarkeit und Transparenz legen, die die Gewinnspielsatzung fordere, führte Langheinrich weiter aus.

Der Sportsender hat dem Institut einen Maßnahmen- und Kriterienkatalog vorgelegt, so die Medienanstalten. Sport1 verpflichtet sich im Rahmen des Vergleichvertrages durch Mitarbeiterschulungen und weitere organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass die Anforderungen der Gewinnspielsatzung beachtet werden.
 
Der Sportsender Sport1 hatte, laut Medienanstalten, im März und April in drei „Sportquiz“-Sendungen unter anderem unzulässigen Zeitdruck gegenüber den Mitspielern erzeugt. Die Zuschauer seien darüber hinaus im Unklaren über das Auswahlverfahren und den Schwierigkeitsgrad der Quizfragen gelassen worden. Bereits im Oktober waren Bußgelder gegen den Sportsender wegen des Verstoßes gegen die Gewinnspielsatzung verhängt worden (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete).
 
Der Sender 9Live hatte erst im November wegen einer ähnlichen Bußgeldstrafe einen Vergleich mit den Landesmedienanstalten geschlossen. Gegen eine Zahlung von 100 000 Euro wurden alle offenen Bußgeldbescheide gegen 9Live zurückgenommen. Am 1. Juni stellte der Quizsender seinen Live-Betrieb ein. [frt]

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