Telekom und Eutelsat: Erste Einigung im Satellitenstreit

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Satellit, Bild: © twobee - Fotolia.com
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Ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen der Deutschen Telekom und dem fransösischen Satellitenbetreiber Eutelsat bezüglich der Nutzungsrechte für die Satellitenposition 28,5 Grad Ost wurde beigelegt. Die Vereinbarung könnte dabei auch einen aktuellen Rechtsstreit zwischen Eutelsat und SES beeinflussen.

Wie die Telekom im Rahmen der Bekanntgabe ihrer aktuellen Geschäftszahlen mitteilte, wurde der Rechtsstreit zwischen Eutelsat und dem deutschen Telekommunikationsunternehmen bereits am 7. Februar 2013 durch die beidseitige Unterzeichnung eines Vergleichs beigelegt. Der Streit bezüglich der Nutzungsrechte für die Satellitenposition 28,5 Grad Ost war seit 2011 vor der Internationalen Handelskammer in Paris ausgefochten worden.

Eutelsat hatte demnach von der Telekom Klärung bezüglich der Nutzungsrechte für bestimmte Frequenzen auf der Doppelposition 28,2 Grad Ost und 28,5 Grad Ost gefordert. Die Klärung betraf laut Angaben der Telekom die Laufzeit eines zwischen der Deutsche Telekom und Eutelsat geschlossenen Vertrags zur Nutzung dieser Orbitposition durch einen Eutelsat-Satelliten. Der Bonner Telekommunikationskonzern betreibt selbst seit Jahren kein Satellitengeschäft mehr und hat dieses Segment bereits seit längerem auf die nicht mehr mit der Telekom verbundene Media Broadcast GmbH übertragen.
 
Über den genauen Inhalt der getroffenen Vereinbarung machte die Telekom bislang keine Angaben. Dieser könnte allerdings für ein weiteres Verfahren zwischen Eutelsat und dem luxemburgischen Satellitenbetreiber SES von Bedeutung sein. Beide streiten sich derzeit ebenfalls vor der Internationalen Handelskammer über die Nutzungsrechte für Frequenzen auf der Orbitalposition 28,5 Grad Ost (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete).
 
SES will dabei Frequenzen, die derzeit von Eutelsat genutzt werden, ab dem 4. Oktober 2013 mit eigenen Satelliten nutzen und beruft sich dabei auf einen 2005 geschlossenen Vertrag mit Media Broadcast. Eutelsat beharrt seinerseits auf den Nutzungsrechten für diese Frequenzen und beruft sich im Gegenzug auf das Intersystem Coordination Agreement der Deutschen Telekom von 1999, welches die Nutzung der Frequenzen auf 28,2 Grad Ost und 28,5 Grad Ost durch SES und Eutelsat regelt. [ps]

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