Urheberrechtsabgaben auf USB-Sticks: Bitkom erzielt Teilerfolg

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der Bitkom hat im Streit mit den Verwertungsgesellschaften ZPÜ, VG Wort und VG Bild Kunst um die Urheberrechtsabgabe auf Speichersticks einen Teilerfolg erzielt. Vorerst wird es keine höheren Abgaben geben. Statt der bis Ende 2011 gültigen 8 Cent fordern die Verwerter nun eine Abgabe von mindestens 91 Cent je Speichergerät.

Im Streit mit den Verwertungsgesellschaften ZPÜ, VG Wort und VG Bild Kunst um die Urheberrechtsabgaben auf Speichersticks hat der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) einen Teilerfolg erzielt, wie dieser am Montag bekannt gab. Die Verwertungsgesellschaften fordern Urheberrechtsabgaben auf Speichergeräte um mit diesen die Verluste durch legale Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Inhalten auszugleichen. Ein alter Vertrag, der die Zahlungen zwischen den Gesellschaften und den Bitkom-Mitgliedsunternehmen geregelt hat, war dabei zum 31. Dezember 2011 von den Verwertern einseitig gekündigt worden, um höhere Zahlungen von den Geräteherstellern zu erreichen. Der Bitkom lehnte dies jedoch ab.

Wie der Verband jetzt mitteilte, sei man zwischenzeitlich zumindest für den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 30. Juni 2012 zu einer Lösung gekommen. Demnach zahlen die Mitgliedsfirmen des Bitkom wie zuvor auch für diesen Zeitraum rückwirkend eine reduzierte Gebühr von 8 Cent pro Gerät. Der Tarif liegt sonst bei 10 Cent. Die Verwertungsgesellschaften fordern jedoch seit dem 1. Juli 2012 eine Abgabe von 91 Cent für USB-Sticks und Speicherkarten mit einer Kapazität von bis zu vier Gigabyte. Für größere Speichergeräte sollen Abgaben von 1,56 Euro je USB-Stick und 1,95 Euro je Speicherkarte fällig werden.
 
Angesichts der handelsüblichen Preise für USB-Sticks und Speicherkarten sind die Forderungen der Verwertungsgesellschaften aus Sicht des Bitkom überzogen und seien sowohl für Unternehmen, als auch für Verbraucher unzumutbar. Derzeit lässt der Verband die Angemessenheit der Forderungen von der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt prüfen. [ps]

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14 Kommentare im Forum

  1. AW: Urheberrechtsabgaben auf USB-Sticks: Bitkom erzielt Teilerfolg USB-Sticks werden ja auch hauptsächlich zur Datensicherung oder schnellen Weitergabe von eigenen Dokumenten genutzt. Eigentlich ist es schon eine Frechheit, dass es überhaupt eine Abgabe gibt.
  2. AW: Urheberrechtsabgaben auf USB-Sticks: Bitkom erzielt Teilerfolg Die eigentliche Frechheit sind die Verwertungsgesellschaften und deren Existenz. Privatwirtschaftliche Interessen vertreten aber legislative Aufgaben wahrnehmen - demokratisch legitimiert sind diese Trittbrettfahrer und Wegelagerer jedenfalls nicht. Kein Wunder in einem Land, in dem die Korruption blüht, Lobbyisten Gesetze schreiben und die Regierung nicht die Anti-Korruptions-CHarta unterzeichen will. Staatlich geförderte Wettbewerbsverzerrung "Made in Germany". Zumal die Urheberrechtsabgabe die Privatkopie legitimieren soll, aber die Rechteinhaber das Kopieren verhindern und das Umgehen von Kopierschutz unter Strafe steht. Im Fazit also ungerechtfertigte Bereicherung und Betrug. Alleine auf Geräte und Datenträger Wegelagererzoll zu erheben, den es im Ausland nicht gibt, verstößt geht EU- und Wettbewerbsrecht. Bei einem Kopierer oder DVD/Bluray Brenner konnte man der Argumentation noch folgen, jetzt aber selbst auf PCs, Drucker, Scanner und beliebige Medien die Hand auf zu halten.... sowas geht nur in Deutschland dank Lobbyisten-Pack.
  3. AW: Urheberrechtsabgaben auf USB-Sticks: Bitkom erzielt Teilerfolg Es gab schon einmal, vor einigen Jahren, Lösungen, die man auch bei diesen Parasiten anwenden könnte... Es ist schlicht nur noch unglaublich, was man in dieser Bananenrepublik alles an Abgaben leisten muss, für Dinge die per Gesetz sowieso verboten sind. Noch kurioser ist es allerdings, dass man Abgaben für selbst erstellte Daten leisten muss. Irgendwas läuft hier grundverkehrt, dumm nur , dass die Mehrheit der Bevölkerung dieses nicht zur Kenntnis nimmt...
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