Urteil: Illegaler Sky-Vertreiber erhält Freiheitsstrafe

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Im Streit zwischen Sky und einem Card-Sharing-Betreiber aus Niedersachsen hat der Pay-TV-Anbieter einen weiteren Sieg eingefahren. Das Landgericht Verden verurteilte den Betreiber wegen illegaler Verbreitung von Sky zu einer Freiheitsstrafe und bestätigte damit ein Urteil von 2013.

Der Kampf von Sky vor Gericht gegen die illegale Verbreitung seiner Programme geht weiter und brachte dem Pay-TV-Anbieter einen weiteren Erfolg. Denn das Landgericht Verden verurteilte einen Card-Sharing-Betreiber nun zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr.

Der 53-jährige Niedersachse hatte mehrfach über Card-Sharing-Server Angebote von Sky illegal über das Internet vertrieben. Dieser Ring wurde im Jahr 2012 aufgedeckt und vor dem Amtsgericht Stolzenau verhandelt. Im Dezember 2013 wurde der Card-Sharing-Betreiber zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung verurteilt.
 
Die erneute Bestätigung des Urteils wird von Sky begrüßt: „Erstmals hat ein Gericht auch in der zweiten Instanz so konsequent entschieden. Dies ist ein klares Signal an alle Kriminellen, die versuchen, sich auf Kosten unseres Unternehmens und unserer ehrlichen Kunden an den exklusiven Programminhalten von Sky zu bereichern: Card-Sharing ist kein Kavaliersdelikt, sondern Computerbetrug, der von der Justiz verfolgt und mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann“, so Dr. Andreas Rudloff, Vice President Platform Services & Security bei Sky Deutschland.
 
Des Weiteren sei das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, richtungsweisend für zukünftige Verfahren. Zum Gelingen der Untersuchungen hatte Sky gemeinsam mit dem Hersteller des damaligen Sicherheitssystems, Nagravision, durch Recherchearbeiten beigetragen. [buhl]

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25 Kommentare im Forum

  1. In dem Sinn wurde das Urteil des AG von Dezember 2013 meiner Ansicht nach nicht bestätigt, da dieser erstens nun Bewährung erhalten hat und zweitens die Freihheitsstrafe um 6 Monate verringert wurde.
  2. ... und damit das Urteil ein Witz ist und keine Abschreckung (wobei die Geldstrafe, sicherlich im 6-stelligen Bereich, wohl eh egal ist da er das nie bezahlen kann und wohl "3 Finger heben" wird - wäre aber trotzdem interessant, leider ungenannt) ! Was du aber hier schreibst dachte ich mir ebenfalls als ich es gelesen habe, das im Beitrag passt nicht ganz zu dem was da jetzt passiert ist .....
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