Wird ORF-Gesetz an neue ARD- und ZDF-Regeln angelehnt?

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Es war ein jahrelanger Streit zwischen öffentlich-rechtlichen Sendern und Verlegern darum, in welchem Umfang ARD und ZDF im Internet Texte veröffentlichen dürfen. Seit 1. Mai gelten die neuen Regeln, die jetzt zum Vorbild für das ORF-Gesetz werden könnten.

Am 1. Mai ist der Startschuss für den neuen Rundfunkstaatsvertrag in Deutschland gefallen. Dieser bestimmt, dass ARD und ZDF ihren Schwerpunkt in den eigenen Online-Angeboten auf Bewegtbild und Ton legen müssen. Er sichert den öffentlich-rechtlichen Sendern in der Bundesrepublik aber auch zu, Video- und Audiobeiträge länger als sieben Tage zum Abruf anbieten zu können und eigene Formate für Facebook, Youtube und andere Plattformen zu produzieren. Ziehen die Österreicher jetzt nach?

Wie die österreichische Tageszeitung „Der Standard“ berichtet, könnte ein Entwurf zum ORF-Gesetz ähnlich zum deutschen Gesetz ausfallen. Für den ORF gilt die Sieben-Tage-Regel noch, in der Diskussion stehe dem Artikel nach nun jedoch ein Limit von 30 Tagen, heißt es. Durch die Änderung könnten Sendungen der Öffentlich-Rechtlichen damit länger als bisher abgerufen werden. Der Gedanke dahinter: Einem veränderten Fernsehverhalten Rechnung tragen.

Darüber hinaus darf der ORF bisher keine Videoformate für das Internet produzieren. Aus diesem Grund wird beispielsweise das für Handys gedachte „ZiB 100“ zunächst auf ORF 3 ausgestrahlt. Eine Vielzahl von Marken der Sendeanstalt sind auf sozialen Medien nicht mehr zu finden, da der ORF diese in letzter Zeit stark reduziert hat.

Mit dem Entwurf zum neuen ORF-Gesetz ist laut der Tageszeitung nach der EU-Wahl zu rechnen. [PMa]

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