Das „Dschungelcamp“ ist für RTL zwar das Quoten-Zugpferd des Jahres und auch Schlager-Sternchen Helene Fischer gilt als Erfolgsgarant, doch dem Kölner Privatsender haben beide nun Ärger mit den deutschen Medienwächtern eingebracht. Schuld daran ist allerdings RTL selbst.
Das „Dschungelcamp“ steht zwar inhaltlich hinsichtlich der Niveau-Frage immer wieder in der Kritik, für RTL ist die Show allerdings Gold wert. Schon seit Jahren bringt die Urwald-WG dem Kölner Sender konstant beste Quoten ein und hat sich damit schon zum großen Zugpferd des Senders etabliert. Statt Millionen von Zuschauern hat die Show dem Sender nun allerdings Ärger mit den deutschen Medienwächtern eingebracht, wie aus einer aktuellen Mitteilung der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hervorgeht.
Die Schuld liegt dabei bei RTL selbst: So hatte RTL in der Sendung am 24. Januar ein Leibnitz Pick-Up als Belohnung für eine bestandene Prüfung seiner Kandidaten platziert. Diese waren angesichts der Schmalkost im Camp von dieser Aussicht allerdings so begeistert, dass sie mit ihrer Euphorie und RTL daher mit der Ausstrahlung die Grenze zur übermäßigen Hervorhebung des Produktes überschritten haben. Der Privatsender hat damit gegen die Regeln des Rundfunkstaatsvertrags verstoßen, nach dem Produktplatzierungen unzulässig sind, wenn das Produkt im Sendeverlauf zu große Bedeutung bekommt. Im Fall des Pick Up war dies der Fall.
Doch nicht nur das „Dschungelcamp“ hat den Kölnern eine Rüge eingebracht, sondern auch Helene Fischer. Konkret haben die Medienwächter dabei einen Werbespot für eine CD der Schlager-Sängerin beanstandet, der am 29. November 2013 mit dem Hinweis „RTL präsentiert…“ ausgestrahlt wurde. Das Problem: RTL hat bei dem Spot sein eigenes Logo neben der CD eingeblendet, sodass der Eindruck entstehen konnte, es handele sich um einen redaktionellen Tipp und nicht um Werbung. Damit hat RTL gegen das Trennungsgebot verstoßen, denn Werbung muss deutlich vom normalen Programm – beispielsweise durch ein Werbelogo – abgegrenzt werden. [fm]
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