Kabelbranche fordert weniger Regulierung für eigene Netze

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Kabel-TV Bild: © soupstock - Fotolia.com
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Bonn – Die so genannten Must Carry-Regelungen sind den Kabelnetzbetreibern der Anga weiterhin ein Dorn im Auge. Deswegen fordert der Kabelverband eine weitgehende Einschränkung der Auflagen.

Das von der Anga etwas polemisch als „Must Carry-Regime“ bezeichnete Regelkorsett für die Kabelnetzbetreiber, welches ihnen vorschreibt, dass gewisse Sender analog ausgestrahlt werden müssen, soll nach Vorstellungen des Kabelverbands gelockert – wenn schon nicht vollständig abgeschafft – werden.

So sieht es die Anga nicht ein, warum zum Beispiel landesfremde Dritte Programme, also die öffentlich-rechtlichen Regionalfenster anderer Landesanstalten, analog ausgestrahlt werden müssen. Noch weniger Verständnis können die Netzbetreiber für Must Carry-Regelungen von Privatsender aufbringen.
 
Hier schlägt die Anga eine Alternative vor: Die Zwangsbestimmungen dürften nicht mehr einzelne Sender, sondern maximal Programmkategorien betreffen. Der Konkurrenz von der Terrestrik hingegen möchte man diese Lockerung nicht zugestehen: Hier sehe man ein, dass für die drahtlose Übertragung (DVB-T) weiterhin reguliert werden müsse, da in diesem Fall Frequenzknappheit herrscht.
 
Hintergrund ist hier, dass die Kabelnetzbetreiber für die Parallelausstrahlung der Sender im analogen und digitalen Netz sehr viel Kapazität benötigen. Am liebsten würde man deswegen die analoge Ausstrahlung einschränken, da somit entscheidende Kapazitäten frei würden. In diese Richtung geht dann auch die Kritik an dem so genannten Simulcast, also der Parallelausstrahlung, die aus Sicht der Anga „allenfalls noch für eine Übergangszeit zulässig“ erscheint.
 
Für Regulierung hat der Interessensverband selbstverständlich nur dort etwas übrig, wo es den eigenen Interessen zuträglich ist, was man jedoch einem Interessenverband nicht wirklich vorwerfen kann. Wie DIGITAL FERNSEHEN bereits berichtete, hat die Anga die Gesetzgeber von Bund und Ländern dazu aufgerufen, Must offer-Verpflichtungen für Programmveranstalter festzuschreiben. [lf]

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