Direktor Fuchs kritisiert Rundfunkdefinition

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Norderstedt – Der Direktor der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein, Thomas Fuchs, hat die im Entwurf des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags vorgesehene Definition des Rundfunkbegriffs kritisiert.

Laut Fuchs greift ein rein technischer Ansatz für die Definition zu kurz. Dies wäre eine „völlige Abkehr vom bisherigen Deutschen Rundfunkbegriff“, so Fuchs.

Fuchs fordert daher, den Rundfunkbegriff auch inhaltlich zu bestimmen, denn „Rundfunk ist Medium und Faktor der öffentlichen und privaten Meinungsbildung und hat ganz erheblichen Einfluss auf unsere Gesellschaft“. Andernfalls befürchtet Fuchs, dass der private Rundfunk zum reinen Wirtschaftsgut und seinen Teil an der Aufgabe des Rundfunks nicht mehr leisten werde.
 
In der kommenden Woche wollen die Ministerpräsidenten über den 12. Rundfunksänderungsstaatsvertrag beraten. [mth]

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