VDZ gegen Rundfunkänderungsstaatsvertrag

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Berlin – Die Presse müsse, laut dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) auch im Internet als freie Presse garantiert sein. Die Online-Aktivitäten von ARD und ZDF seien weiterhin zu „deckeln“.

Die beabsichtigte Änderung des Rundfunkstaatsvertrages sei laut einem Interview mit der EU-Kommissarin für Medien und Telekommunikation Viviane Reding europarechtswidrig. Weiterhin würde die geplante Fassung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts widersprechen.

Die Presse, zu der auch der Vertriebsweg der elektronischen Presse gehört, sei als freie Presse garantiert. Sie müsse privatrechtlich und ohne jeglichen staatlichen Einfluss betrieben werden. Die öffentliche Gewalt dürfe grundsätzlich in den geistigen und wirtschaftlichen Wettbewerb privater Unternehmen nicht eingreifen, so der VDZ.
 
Vor diesem europa- und verfassungsrechtlichen Hintergrund und der weitreichenden medienpolitischen Weichenstellung sei folgende Regelung zu formulieren, die die Rolle der Gebührensender im Internet definiere: „In den grundrechtlichen umhegten Freiheitsbereich der privaten Inhalteanbieter darf in der Regel nicht eingegriffen werden. Demnach sind insbesondere gebührenfinanzierte, digitale, presseähnliche Textdienste grundsätzlich ausgeschlossen. Die Abgrenzung zum gebührenfinanzierten Rundfunk erfolgt abwägend in der Weise, dass die Sender im Internet rundfunkähnliche Dienste anbieten dürfen“, so der VDZ.
 
Darüber hinaus weist der Verband darauf hin, dass jegliche Aufweichung der „Deckelung“ der Online-Aktivitäten der Gebührensender über die 0,75 Prozent hinaus zu einer erheblichen Wettbewerbsverzerrung führe. Die Öffentlich-Rechtlichen könnten dann viel mehr der Mittel für den Auf- und Ausbau von Internet- und Mobilportalen verwenden als die privaten Medien. [mw]

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1 Kommentare im Forum

  1. AW: VDZ gegen Rundfunkänderungsstaatsvertrag Rundfunkänderungsstaatsvertrag???? was ist denn das für ne kreative wortschöpfung? geht es hier nicht um die änderung des rundfunkstaatsvertrages? oder drücke ich mich falsch aus? fragen über fragen....
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