Unitymedia und Verbraucherzentrale streiten weiter um Preiserhöhung

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Kabel-TV Bild: © soupstock - Fotolia.com
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Düsseldorf – Trotz einer außergerichtlichen Einigung schwelt der Streit um die Preiserhöhung für analogen TV-Empfang zwischen dem Kabelnetzbetreiber Unitymedia und der Verbraucherzentrale NRW weiter.

Unitymedia hatte sich nach Angaben der Verbraucherschützer per Unterlassungserklärung verpflichtet, eine Preiserhöhungsklausel aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu streichen. Damit ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale die Preiserhöhung um 2,41 Euro für analoges Fernsehen zum 1. Januar 2008 nachträglich unwirksam. Kunden könnten das Geld zurückfordern.

Der Kölner Kabelnetzbetreiber hatte die Preise zum Jahresanfang für Einzelnutzerverträge um rund 15 Prozent auf 17,90 Euro erhöht. Der digitale TV-Anschluss kostet seitdem 16,90 Euro.
 
Die Verbraucherzentrale hatte Unitymedia abgemahnt und Klage vor dem Kölner Landgericht erhoben. „Die Preiserhöhungsklausel in den AGB von Unitymedia war aus unserer Sicht unwirksam“, so eine Sprecherin gegenüber DIGITAL FERNSEHEN. „Die Formulierung war nicht transparent genug.“ Zudem habe Unitymedia bei seiner Werbekampagne für einen Wechsel zum Digitalfernsehen nicht deutlich genug auf die Preiserhöhung beim analogen Fernsehen hingewiesen.
 
Dagegen wird die Preiserhöhung nach Meinung des Kabelnetzbetreibers mit der Streichung der Klausel nicht ungültig. „Das Preismodell bleibt“, so ein Unitymedia-Sprecher gegenüber DIGITAL FERNSEHEN. „Es gibt keine Rückerstattung.“ Unitymedia werde nicht extra für die Verbraucherzentrale ein „Technikmuseum“ einrichten. Die Zukunft sei digital.
 
Die Verbraucherzentrale NRW äußerte sich überrascht über die Aussagen des Unitymedia-Sprechers: „Verstößt der Kabelnetzbetreiber gegen die Unterlasssungserklärung, können pro Fall theoretisch bis zu 5 000 Euro geltend gemacht werden.“ Unitymedia dementierte gegenüber DF, dass diese Summe in solch einem Fall fällig werde. Vielmehr enthalte die Unterlassungserklärung die Formulierung, dass die Preiserhöhungsklausel entfernt werde, die Preisstruktur als solche aber nicht betroffen sei. [fkr]

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3 Kommentare im Forum

  1. AW: Unitymedia und Verbraucherzentrale streiten weiter um Preiserhöhung Meine Güte......., hat dieser Verein, der sich Verbraucherzentrale nennt und dazu noch Steinzeitalterdenken an den Tag legt, nichts anderes zu tun ????
  2. AW: Unitymedia und Verbraucherzentrale streiten weiter um Preiserhöhung Mir fällt echt nichts mehr ein. Welche Idioten arbeiten denn beim Verbraucherschutz!
  3. AW: Unitymedia und Verbraucherzentrale streiten weiter um Preiserhöhung typisch UnityMedia.... vorne so tun, als würde man einlenken, und hintenrum ganz anders agieren. Verlogen, leider. So wird Digital-TV versprochen, behauptet, RTL und Co. blieben Free-TV und man könne Analog-tv als zweit- und Drittgeräte nutzen. Steht in den FAQs von UnityMedia, sagt (lügt) die Hotline - und hintenrum, ohne den KUnden fair aufzuklären, wird alles betrieben, um Analog-TV abzuschalten - und für RTL und Co. JE EMPFANGSGERÄT EINE ZUSATZGEBÜHR VERLANGT. Und dann? Was ist dann mit den Zweit- und Drittgeräten? Dann ist nix mehr mit RTL als Free-TV bei UnityMedia... In den FAQs wird bewusst ein falscher Eindruck erweckt. Die Verbraucherzentrale ist offenbar die einzige Institution, die auf solche bewußten Falschaussagen UnityMedias eingeht. Über die unverschämten Einschränkungen bei der freien Gerätewahl, den massiv überhöhten Preisen im Kabel-TV-Bereich etc. will ich gar nicht erst eingehen. NIE WIEDER UNITYMEDIA!!!!!!!!!!!!!!
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