Landesmedienanstalten kritisieren Entwurf zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Stuttgart – Die Gesamtkonferenz der Landesmedienanstalten hat in ihrer Sitzung am Mittwoch die Regelungen des Drei-Stufen-Tests im Entwurf des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags als unzureichend kritisiert.

Die Gremienvorsitzenden und Direktoren der Landesmedienanstalten weisen darauf hin, dass die Einbindung externer Sachverständiger in jedem Fall eine notwendige Ergänzung bei der Entscheidungsfindung durch die öffentlich-rechtlichen Gremien sein müsse.

Dies gelte nicht nur bei Fragen, die den Markt betreffen, sondern auch für publizistische Fragestellungen. Nach Ansicht der Gesamtkonferenz haben publizistische Fragen immer auch Auswirkungen auf den Markt.
 
„Die Landesmedienanstalten haben sich beim Aufbau der privaten Rundfunklandschaft in Deutschland großen Sachverstand in Fragen des publizistischen wie wirtschaftlichen Wettbewerbs angeeignet und das unabhängig von einzelnen Veranstalterinteressen. Darum erwartet die Gesamtkonferenz, dass die Landesmedienanstalten und ihre Sachverständigen-Kommissionen als unabhängige Sachverwalter des dualen Systems verpflichtend zumindest als gutachterliche Dritte in den Entscheidungsprozess mit eingebunden werden“, so Thomas Langheinrich, der aktuelle Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM).
 
Die Landesmedienanstalten wurden bislang trotz ihrer Zuständigkeiten für den privaten Rundfunkbereich formal nicht in die Diskussionen der Länder zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag einbezogen. Sie bieten gerne an, im weiteren Gesetzgebungsverfahren und dessen staatsferner Umsetzung mitzuwirken.
 
Die Ministerpräsidenten haben am 12. Juni den Arbeitsentwurf für den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschlossen, in dem unter anderem Möglichkeiten und Grenzen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten konkretisiert werden sollen. Der sogenannten Drei-Stufen-Test regelt das Verfahren, das festlegen soll, in wieweit Programme und Programmkonzepte dem Funktionsauftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio entsprechen. Im August haben die Länder die vom Staatsvertrag Betroffenen zu einer Anhörung geladen.
 
Die Gesamtkonferenz besteht aus der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) und der Gremienvorsitzendenkonferenz. In der Gesamtkonferenz werden Fragen der Programmentwicklung des privaten Hörfunks und Fernsehens beraten sowie Angelegenheiten beschlossen, die für das „duale Rundfunksystem“ von grundsätzlicher medienpolitischer Bedeutung sind. [cg]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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