Überarbeitung der Gebührensatzung wurde in Sachsen zurückgestellt

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Leipzig – Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig Holstein (MA HSH) hat angekündigt, ihre Gebührensätze für Zulassungen zu senken und damit Barrieren für neue Anbieter von Rundfunk und Mediendiensten im digitalen Bereich undim Internet abzubauen.

Doch wie sieht es bei anderen Medienanstalten in Deutschland aus? DIGITAL FERNSEHEN erkundigte sich darüber bei Martin Deitenbeck, dem Geschäftsführer der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM), der zunächst zu Bedenken gibt, dass die Gebührensatzung der SLM bislang nicht zwischen digital und analog unterscheidet.

DIGITAL FERNSEHEN: Sind die Gebühren im Privatrundfunkgesetz verankert oder Teil der Verwaltungsvorschrift der SLM? Können Sie diese selbst beeinflussen und verändern?
 
Martin Deitenbeck: Über die Gebührensatzung bestimmt die Landesmedienanstalt in eigener Zuständigkeit. Der Medienrat der SLM hatte bereits im April 2008 der Verwaltung den Auftrag erteilt, die Satzung zu überarbeiten. Da sich aber eine Novelle des Privatrundfunkgesetzes und die Ratifizierung des 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrages im Geschäftsgang des Sächsischen Landtages befanden, wurde die Überarbeitung zurückgestellt.
 
DF:Gibt es bei Ihnen Pläne zur Veränderung der momentanen Gebührenlage? Planen Sie in naher Zukunft Gebühren zu senken oder zu erhöhen?
 
Martin Deitenbeck: Nachdem nunmehr die Gesetze verabschiedet sind, erfolgt eine Revision der Gebührenrichtlinie. Ob hierbei der Gedanke der MA HSH, die Gebühren für digitale Projekte zu senken, aufgegriffen wird, muss der Medienrat entscheiden. Eine Befassung im Beschlussgremium der SLM ist für den Herbst vorgesehen.
 
DF: Herr Deitenbeck, vielen Dank für das Gespräch.
 
Das Interview gibt die Meinung des Interviewpartners wieder. Diese muss nicht der Meinung des Verlages entsprechen. Für die Aussagen des Interviewpartners wird keine Haftung übernommen.
 
Die einzelnen Gebührentatbestände und -sätze können laut Deitenbeck der Satzung entnommen werden, die unter www.slm-online.de aufgeführt sind. [cg]

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2 Kommentare im Forum

  1. AW: Überarbeitung der Gebührensatzung wurde in Sachsen zurückgestellt ja was denn nun ? hamburg/S-H oder sachsen ?
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