GEMA kritisiert Kartellentscheidung der EU-Kommission

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Brüssel, Belgien – Die Europäische Kommission hat ihre Entscheidung im Kartellrechtsverfahren gegen den Weltverband der musikalischen Verwertungsgesellschaften CISAC (International Confederation of Societies of Authors and Composers) und 24 europäische Verwertungsgesellschaften, darunter auch die deutsche GEMA, bekannt gegeben.

Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, kritisiert die Entscheidung der Brüsseler Kommission mit deutlichen Worten: „Mit dieser kartellrechtlichen Einzelfallentscheidung, wie sie uns jetzt vorliegt, wird hunderttausenden Autoren ein Bärendienst erwiesen. Stattdessen hätten wir klare Hinweise für eine zukünftige Regelung von der Kommission gebraucht, damit die Rechte der Urheber gewahrt werden. Die Kreativen sind tief enttäuscht.“

Die EU-Kommission wirft den europäischen Verwertungsgesellschaften Beschränkungen bei der Aufnahme neuer Mitglieder aus anderen Mitgliedsstaaten vor. Dies trifft nach Auffasung der GEMA nicht zu. Der Organisation gehörten mehrere tausend Mitglieder an, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland hätten.
 
Darüber hinaus beanstandet die EU-Kommission die territorialen Beschränkungen in den Vereinbarungen der europäischen Verwertungsgesellschaften untereinander für die Bereiche Online-Nutzung, Satellitenübertragung sowie Kabelweitersendung, die sie teilweise für wettbewerbswidrig hält. Dazu Heker: „Mit einem Wegfall des bewährten Vertragssystems zur gegenseitigen Rechteeinräumung wären die bestehenden One-Stop-Shops, bei denen die Nutzer sämtliche Rechte aus einer Hand erwerben können, de facto abgeschafft. Dies wäre für Nutzer und Rechteinhaber gleichermaßen von Nachteil und hätte für die Musikautoren unabsehbare wirtschaftliche Folgen.“
 
Die vollständige Entscheidung, insbesondere auch deren Begründung, wird allen Beteiligten erst in den kommenden Tagen zugestellt. Die Kommission hat die Frist für die Umsetzung der auferlegten Maßnahmen von ursprünglich 90 Tage auf mindestens 120 Tage verlängert und von der Verhängung eines Bußgeldes, wie ursprünglich angedroht, abgesehen.
 
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 60 000 Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern sowie von über einer Million Rechteinhabern aus aller Welt. [fkr]

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