Kartellamt: Fußball-Liga muss bei Zentralvermarktung nachbessern

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Bonn – Das Bundeskartellamt hat der Deutschen Fußball Liga (DFL) mitgeteilt, dass das vorgeschlagene Vermarktungsmodell der TV-Übertragungsrechte für die Fußball-Bundesliga in der derzeit vorliegenden Ausgestaltung den kartellrechtlichen Anforderungen einer angemessenen Verbraucherbeteiligung nicht genüge.

Die gebündelte Vermarktung der Übertragungsrechte („Zentralvermarktung“) stelle eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung dar, die nach deutschem und europäischem Kartellrecht unter das Kartellverbot falle. Sie sei nur unter der Voraussetzung zulässig, dass die angemessene Beteiligung des Verbrauchers an den durch die Zentralvermarktung entstehenden Vorteilen gewährleistet sei.

Das Bundeskartellamt sieht die angemessene Verbraucherbeteiligung gewährleistet, wenn den Endkunden eine Wahlmöglichkeit zwischen der gebündelten Pay–TV live-Berichterstattung und einer zeitnahen Free-TV Highlight-Berichterstattung erhalten bleibt. Auf diese Weise profitierten die Verbraucher im Free-TV und im Pay-TV.
 
Nach der vom Bundeskartellamt geteilten Einschätzung der Marktbeteiligten liegt ein wesentlicher Vorteil der Zentralvermarktung in der Ermöglichung einer gebündelten Highlight-Berichterstattung. Diese bereichere zum einen die Produktvielfalt, indem sie dem Fernsehzuschauer die Möglichkeit eröffne, sich in einem überschaubaren Zeitrahmen einen Überblick über den Spieltag zu verschaffen.
 
Vor allem aber begrenze die Verfügbarkeit einer zeitnahen Free-TV-Highlight-Berichterstattung den Preissetzungsspielraum des Erwerbers der gebündelten Pay-TV-Live–Übertragungsrechte. Durch die Eröffnung einer für den Endverbraucher hinreichend attraktiven Ausweichmöglichkeit im Free-TV erscheine sichergestellt, dass die mit der exklusiven Bündelung der Live-Übertragungsrechte verbundene überragende Marktstellung nicht durch eine Überhöhung der Pay-TV-Abo-Preise ausgenutzt werden könne.
 
Eine derartige Wahlmöglichkeit sieht das Bundeskartellamt gewährleistet, wenn die Highlight-Berichterstattung einen wesentlichen Teil des Spieltags umfasst, zeitnah und zu einem weiten Bevölkerungskreisen zugänglichen Sendetermin erfolgt. Dies setze voraus, dass das Kernstück des Spieltags, d. h. die Samstagsspiele, in einer Free-TV-Zusammenfassung an einem Sendeplatz vor 20 Uhr übertragen werden können. Hierfür kommen sowohl öffentlich-rechtliche Sendeanstalten wie auch private Fernsehsender in Frage.
 
Demgegenüber hätten die von der DFL vorgeschlagenen Ausschreibungsmodalitäten aller Voraussicht nach dazu geführt, dass eine Free-TV-Highlight-Berichterstattung am Samstag vor 22 Uhr ausgeschlossen worden wäre. Die für diesen Fall in Aussicht gestellte Free-TV-Live-Übertragung eines einzelnen Spiels an jedem zweiten Sonntag ist zur angemessenen Beteiligung der Verbraucher an den Vorteilen der Zentralvermarktung nicht geeignet. Vor allem aber wäre die Live-Übertragung einzelner Spiele am Sonntag nicht geeignet, Preiserhöhungsspielräume für das Pay-TV zu begrenzen. [fkr]

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5 Kommentare im Forum

  1. AW: Kartellamt: Fußball-Liga muss bei Zentralvermarktung nachbessern Das ist ja wohl ein Witz.... Das heisst, dass das Kartellamt der Liga praktisch vorschreibt, dass alles so bleiben muss wie es ist! Das ist im Grundsatz für den Fan ja nicht unbedingt schlecht, aber ich glaube, dass der Liga somit verwehrt wird, mehr Fernseheinnahmen für die nächste Ausschreibungsperiode zu bekommen... Dann werden weder ÖR noch Premiere (oder wer auch immer) wesentlich mehr bieten als vorher.
  2. AW: Kartellamt: Fußball-Liga muss bei Zentralvermarktung nachbessern Da überschreitet aber gerade eine Behörde ganz gewaltig ihren Kompetenzbereich. Der letzte Abschnitt mag zwar die Meinung der Beteiligten in dieser Behörde wiederspiegeln, hat aber mit Kartellrecht doch wenig am Hut. Entweder die Zentralvermarktung fällt unter das Kartellverbot, dann ist sie eben gestorben. Oder sie wird erlaubt, aber was hat das bitte mit Sendezeiten im nicht verschlüsselten TV zu tun? Im Umkehrschluss heißt das doch, wenn jetzt Kirch mit jedem einzelnen Verein der zweiten und ersten Liga einen Vertrag aushandelt, braucht überhaupt kein Spiel mehr im nicht verschlüsselten TV gezeigt zu werden. Und was macht die Kartellbehörde dann? Juergen
  3. AW: Kartellamt: Fußball-Liga muss bei Zentralvermarktung nachbessern Damit ist der Liga wirklich die Möglichkeit genommen, höhere Einnahmen zu erzielen. Nicht dass ich für eine Verschiebung der Free TV-Berichterstattung wäre, aber mit solchen Vorschriften geht das Kartellamt m. E. wirklich zu weit. Als ob 22:00 Uhr für die Free TV-Berichterstattung nicht reichen würde.
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