Medienanstalt sieht sich weiter auf dem Weg zur „Internetbehörde“

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Norderstedt – Mit Inkrafttreten des Staatsvertrags zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften in Hamburg und Schleswig-Holstein am 1. September ist die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) nach Einschätzung ihres Direktors, Thomas Fuchs, weiter auf dem Weg zu einer „Internetbehörde“.

U. a. überträgt der Medienstaatsvertrag (MStV) der MA HSH die Zuständigkeit bei der Überwachung der Impressumspflicht im Internet und die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und ergänzt die sonstigen Zuständigkeiten der MA HSH im Internet insbesondere beim Jugendmedienschutz. Aber nicht nur als Aufsichtsbehörde, sondern auch auf dem Feld der Medienkompetenzvermittlung beschäftige sich die MA HSH zunehmend mit dem Internet. „Im Jahr 2009 werden wir hier einen Schwerpunkt setzen und die Vermittlung von Medienkompetenz bei der Internetnutzung durch Kinder und Jugendliche gezielt fördern“, so Fuchs weiter.

Einen ganz erheblichen Einfluss auf die Arbeit der MA HSH gewinne das Internet dadurch, dass es zunehmend als Rundfunkverbreitungsweg genutzt wird. Die Tatsache, dass die Zahl der von der MA HSH erteilten Zulassungen im vergangenen Jahr gegenüber den 20 Jahren davor um rund 40 Prozent gestiegen ist, belegt nach Auffassung von Fuchs, dass sich hier insbesondere neue Unternehmen aus Hamburg und Schleswig-Holstein engagieren, denen das Internet große Chancen biete, die es im Interesse des Medienstandorts Hamburg / Schleswig-Holstein zu nutzen gelte. „Neben einer spürbaren positiven Aufbruchstimmung gibt es oftmals Unsicherheit, ob ein Angebot noch Telemedium oder schon zulassungspflichtiger Rundfunk ist. Hier können wir kompetent helfen“, so Fuchs, der sich freut, dass die Unternehmen immer häufiger den Weg zur MA HSH finden.
 
Zeitgleich mit dem MStV HSH tritt am 1. September 2008 auch der 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft, der neben einer Reihe neuer Bestimmungen zur Plattformregulierung auch die Organisation der Landesmedienanstalten bei bundesweiten Angeboten neu regelt. Die neue Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK), der alle Direktoren der Landesmedienanstalten angehören, soll wie bislang schon die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) zukünftig bei bundesweiten Programmangeboten für alle Landesmedienanstalten verbindlich entscheiden. „Die neue Struktur verspricht gegenüber der bisherigen Zusammenarbeit der Landesmedienanstalten auf freiwilliger Basis weitere Verbesserungen durch bundesweit einheitliche Entscheidungen“, so Fuchs. Er freue sich schon darauf, die ZAK, die KEK und die DLM am 7. Oktober 2008 zu ihren ersten Sitzungen in Norderstedt begrüßen zu können. [fkr]

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