„Plusminus“: Fluggesellschaften verwenden nicht zugelassene Schlaufengurte

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Köln – Deutsche Fluggesellschaften verwenden auf ihren Flügen nicht zugelassene Schlaufengurte als Sicherungssysteme für Kleinkinder bis zwei Jahren und setzen Kinder damit einem hohen Verletzungsrisiko aus.

Darüber berichtet das ARD-Wirtschaftsmagazins „Plusminus“ in seiner Sendung am kommenden Dienstag um 21.50 Uhr im Ersten. Wie das Magazin Angaben von ARD herausfand, handelt es sich bei den Gurten – den so genannten „Loop-Belts“ – um Verlängerungsgurte, die zwar für korpulente Passagiere entwickelt und zugelassen wurden, nicht aber als Sicherungsgurte für Kleinkinder unter zwei Jahren.

Dies bestätigte die amerikanische Luftaufsichtsbehörde Federal Aviation Administration (FAA) in Washington gegenüber „Plusminus“: „Die FAA hat niemals ein solches Bauteil als Kinderrückhaltesystem zugelassen. Die Tatsache, dass diese Gurte dem Standard für Beckengurte entsprechen, rechtfertigt keinesfalls ihren Einsatz an Bord als Kinderrückhaltesystem.“
 
Wie „Plusminus“ anhand eines aktuellen Beispielfalls einer flugreisenden Mutter belegt, verwenden viele Fluggesellschaften dennoch Schlaufengurte als Kinderrückhaltesysteme, ohne dafür die korrekte Zulassung zu besitzen. Die in dem Fall betroffene Fluggesellschaft legte zwar ein amerikanisches Lufttüchtigkeits-Zertifikat, ein so genanntes „FAA Form 8130“, vor. Dieses aber bezog sich lediglich auf die Verwendung des Schlaufengurtes als „Verlängerungsgurt“.
 
Der Anschnall-Gurt ist in der Fachwelt höchst umstritten, in Deutschland aber nach EU-Vorschrift seit Mitte Juli dieses Jahres Pflicht, sofern die Fluggesellschaften keine Möglichkeit bieten, Kindersitze zu verwenden oder einen Extra-Sitz zu buchen. Crashtests der ARD, des Schweizer Fernsehens und des TÜV Rheinlands hatten aber bereits im Mai belegt, dass die Sicherung durch Schlaufengurte für Babys und Kleinkinder tödlich sein kann.
 
Ein behördliches Verbot der Schlaufengurte in Deutschland ist vorerst allerdings nicht zu erwarten. Die Gurte seien von der britischen Luftaufsichtsbehörde Civil Aviation Authority (CAA) „anerkannt“, teilte das Bundesverkehrsministerium mit. Wie jedoch der Luftfahrtsachverständige Professor Dr. Rüdiger Haas auf Nachfrage von „Plusminus“ berichtete, kann von einer Anerkennung nur dann die Rede sein, wenn es zuvor eine Zulassung im Herstellerland gab. „Diese liegt aber für diesen Gurt definitiv nicht vor. Der Gurt darf nicht als Kinderrückhaltesystem in Flugzeugen Verwendung finden.“[ar]

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