Regulierung des Telekom-Netzes widerspricht EU-Recht

0
36
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

Leipzig – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Regulierung des Bitstromzugangs teilweise unzulässig sei.

Wie die Financial Times Deutschland berichtet, sei es fraglich, ob die Deutsche Telekom schon im Vorhinein die Entgelte für die Netznutzung durch andere Anbieter genehmigen lassen muss. Genau das aber sehen derzeit noch die Auflagen des Regulierers Bundesnetzagentur vor.
 
Der Regulierer verlangt auch, dass die Deutsche Telekom AG (DTAG) ihren Wettbewerbern ein standardisiertes Angebot unterbreiten muss, wenn diese auf das Netz der Deutschen Telekom zugreifen wollen. Auch das sei fragwürdig, äußerten die Richter in der Verhandlung.
 
Die Aussagen der Gesetzeshüter beziehen sich auf den so genannten Bitstromzugang, den Wettbewerber benötigen, um ihren eigenen Kunden DSL-Angebote machen zu können. Hierbei mieten Mitbewerber lediglich den Datenteil des Telekomnetzes.
 
Die Entscheidung des Gerichtes basiert insbesondere auf einem sich abzeichnenden Konflikt zwischen deutschem Recht (Grundlage der Bundesnetzagentur-Vorgaben) und dem EU-Recht, auf dessen Basis die Richter nun entschieden. Wie es heißt, zieht die Deutsche Telekom AG nun in Erwägung, keine Standardangebote mehr zu unterbreiten.
 
Die Bundesnetzagentur wolle nach Darstellung der Financial Times zunächst die Urteilsbegründung abwarten, ehe sie nächste Schritte überdenkt und bekannt gibt. [mg]

Bildquelle:

  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

0 Kommentare im Forum

Alle Kommentare 0 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum