Bundesnetzagentur genehmigt geringere Entgelte für Telekom-Mitbewerber

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Berlin – Für die Anmietung der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) müssen die Wettbewerber künftig monatlich 10,20 Euro an die Deutsche Telekom AG (DT AG) entrichten – bisher waren es 10,50 Euro.

Die Bundesnetzagentur hat neue Entgelte für den Zugang zur TAL der DT AG, der sogenannten letzten Meile, genehmigt. Ebenfalls hat die Bundesnetzagentur den deutschen Mobilfunknetzbetreibern T-Mobile Deutschland GmbH, Vodafone D2 GmbH, E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG und Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG die Entscheidungen über die neuen Entgelte für die Anrufzustellung in ihren jeweiligen Mobilfunknetzen, die sogenannten Mobilfunkterminierung, bekannt gegeben, berichtet die Bundesnetzagentur. Diese Entscheidungen gelten seit 1. April.

Für die Anmietung der TAL müssen die Wettbewerber demnach künftig monatlich 10,20 Euro an die DT AG entrichten – bisher waren es 10,50 Euro. Die DT AG hatte im Januar eine Erhöhung auf 12,90 Euro beantragt. Mit dem monatlichen Überlassungsentgelt sollen in erster Linie die erforderlichen Investitionen beispielsweise für das Material und die Verlegung der „letzten Meile“ abgedeckt werden.
 
Anlässlich der Bekanntgabe dieser Entscheidung erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth: „Die moderate Absenkung des TAL-Preises ist das Ergebnis eines sehr sorgfältig und transparent durchgeführten Genehmigungsverfahrens. Bei der Durchführung des gesetzlich vorgegebenen Prüfprogramms hat sich gezeigt, dass seit der letzten Entscheidung vor zwei Jahren zwar einerseits die Tiefbau- und Kupferpreise, die maßgeblich in die Kalkulation des Investitionswertes für die TAL eingehen, gestiegen sind.
 
Diese Entwicklung wird andererseits aber durch gegenläufige Effekte überkompensiert. So ist der gewichtete Kapitalzinssatz nach Steuern mit 7,19 Prozent leicht niedriger als bisher, wobei eine Eigenkapitalrendite von knapp unter 15 Prozent vor Steuern zugrunde gelegt wird. Zwar wurden von uns angesichts der Finanzkrise jetzt deutlich höhere Beschaffungskosten für Fremdkapital in Höhe von über sechs Prozent anerkannt, allerdings war dadurch auch ein Rückgang der Eigenkapitalrenditen zu verzeichnen.
 
Darüber hinaus mussten wir die Effekte der Unternehmenssteuerreform 2008, die zu einer weiteren Entlastung geführt haben, jetzt erstmals berücksichtigen. Einer weitergehenden Absenkung des TAL-Preises, wie sie überwiegend von den Wettbewerbern gefordert worden war, konnte nicht stattgegeben werden.
 
Wir haben an unserem bereits seit zehn Jahren praktizierten und bewährten Ansatz festgehalten, die Entgelte auf der Basis aktueller Wiederbeschaffungskosten zu ermitteln, weil hierdurch am besten Anreize für Investitionen in moderne Netze gesetzt werden. Demgegenüber würde ein zu niedriger Preis bereits getätigte Investitionen entwerten sowie neue beeinträchtigen und damit den Regulierungszielen zuwider laufen“.
 
Die Ermittlung und Genehmigung der TAL-Entgelte erfolge anhand des bereits in den vorangegangenen Verfahren verwendeten Kostenmodells für das Anschlussnetz des Wissenschaftlichen Instituts für Kommunikation (WIK), Bad Honnef, sowie der von der DT AG eingereichten Kostennachweise. Da sich deren Qualität weiter verbessert hat, konnte jetzt auch bei der TAL in noch stärkerem Maße als bisher auf die Kostenunterlagen der DT AG zurückgegriffen werden.
 
Aufgrund der gegenüber den vier Mobilfunkanbietern bekannt gegebenen Entscheidungen betragen die Terminierungsentgelte ab dem 1. April 2009 in die Mobilfunknetze 6,59 Cent pro Minute für die beiden D-Netze und 7,14 Cent pro Minute für die E Netze.
 
Die neuen Entgelte liegen damit für T-Mobile und Vodafone D2 um gut 16 Prozent, für E-Plus und O2 um knapp 19 Prozent unter den bisherigen Entgelten von 7,92 Cent pro Minute bzw. 8,80 Cent pro Minute.
 
„Die genehmigten Entgelte sind das Ergebnis einer Neuverteilung der Kosten aufgrund der Mengenverschiebungen in den Mobilfunknetzen. Die künftig niedrigeren Terminierungsentgelte beugen darüber hinaus einer Quersubventionierung der Mobilfunknetze durch die Festnetzbetreiber vor und tragen damit dem Gesichtspunkt des chancengleichen Wettbewerbs noch besser Rechnung. Die Festnetzbetreiber haben es jetzt in der Hand, die gesunkenen Vorleistungsentgelte an die Verbraucher weiterzugeben“, sagte Kurth.
 
Nachdem in der letzen Genehmigung von Ende 2007 die Entgelte nur eines E-Netzbetreibers auf der Basis vorgelegter Kostenunterlagen ermittelt und daraus dann die Kosten für die D-Netzbetreiber abgeleitet werden konnten, war es jetzt möglich, auch die Kosten eines D-Netzbetreibers aufgrund aussagekräftiger Kostennachweise direkt zu ermitteln. Bei der Kalkulation der Terminierungsentgelte sind neben den Netzkosten auch wieder die Kosten für die UMTS-Lizenz auf Basis aktueller Wertermittlung berücksichtigt worden.
 
„Die heute ergangenen Entgeltentscheidungen im Festnetz und im Mobilfunkbereich sorgen für stabile und berechenbare Rahmenbedingungen im deutschen Telekommunikationsmarkt und ermöglichen auch in Zukunft Investitionen in moderne Infrastruktur. Trotz der mittlerweile üblichen und sehr schnellen Reaktionen appelliere ich an alle Beteiligten, die getroffenen Entscheidungen erst gründlich zu prüfen, bevor Festlegungen getroffen werden.
 
Aus der Vergangenheit wissen wir, dass Entgeltentscheidungen nicht immer auf uneingeschränkte Akzeptanz aller Marktakteure stoßen. Dazu sind die Interessenlagen zu unterschiedlich. Mit den heutigen Entscheidungen erfüllen wir unseren gesetzlichen Auftrag, die Verbraucherinteressen zu wahren, für chancengleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen, effiziente Infrastrukturinvestitionen zu fördern und Innovationen zu unterstützen“, so Kurth abschließend.
 
Die monatlichen Überlassungsentgelte für den Zugang zur TAL gelten laut Bundesnetzagentur für einen Zeitraum von zwei Jahren bis zum 31. März 2011, die Genehmigung der Mobilfunkterminierungsentgelte ist bis zum 30. November 2010 befristet worden.
 
Vier der führenden deutschen Telekommunikations- und Infrastrukturanbieter Deutschlands, die mehr als 5 000 Mitarbeiter beschäftigen, hatten in einer gemeinsamen Erklärung eine „deutliche Senkung der TAL-Entgelte um 25 Prozent“ von Politik und Regulierung gefordert (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). [ar]

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1 Kommentare im Forum

  1. AW: Bundesnetzagentur genehmigt geringere Entgelte für Telekom-Mitbewerber hehe... immer das gleiche... wann immer die telekom eine erhöhung fordert, wird der betrag statt dessen reduziert. wann lernen sie endlich daraus und halten die klappe?
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