ARD und ZDF wollen Produkt-Beistellung nutzen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Frankfurt am Main – ARD und ZDF wollen auf bezahlte Produktplatzierungen verzichten, reklamieren für sich aber das Recht, Produkt-Beistellungen kostenfrei in ihre Sendungen aufzunehmen.

Dies verlautete am 12. Mai aus dem Länderkreis mit Blick auf eine gemeinsame Bund-Länder-Anhörung zum vorliegenden Entwurf eines 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrags (RfÄndStV), die für den 20. Mai in der Staatskanzlei Mainz geplant ist, berichtet der Evangelische Pressedienst (epd).

Auf Länderseite wurde demnach betont, dass der Gesetzgeber die Ergebnisse der Anhörung abwarten wolle. Davon sei abhängig, ob Regelungen zum umstrittenen Product-Placement weiter oder enger gefasst würden. Der derzeitige Arbeitsentwurf mit Stand 17. April soll laut Informationen des epd die Teilerlaubnis von Product-Placement in der neuen Audiovisuellen Mediendienste-Richtlinie (AVMD) der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen. Ein weiterer offener Punkt ist die Anwendung des Rundfunkbegriffs auf Telemedien.
 
Dem Entwurf zufolge soll als Produktplatzierung die Erwähnung oder Darstellung von Waren, Dienstleistungen usw. gegen Entgelt und „mit dem Ziel der Abatzförderung“ gelten (§ 2, Abs. 2). Auch eine Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen (z.B. Fahrzeuge für Dreharbeiten, besondere Locations) soll künftig als Produktplatzierung gelten, „sofern die betreffende Ware oder Dienstleistung von bedeutendem Wert ist“.
 
Trotz dieser gesetzgeberischen Öffnung bleibt der Entwurf zum 13. RfÄndStV (analog zur AVMD) formal beim Verbot von Schleichwerbung und hält bezahlte Produktplatzierung dann für erlaubt, wenn redaktionelle Verantwortung und Unabhängigkeit unbeeinträchtigt bleiben, die betreffende Sendung „nicht unmittelbar“ zum Kauf auffordert und das Produkt „nicht zu stark“ herausgestellt wird. Auf die enthaltene Produktplatzierung sei „eindeutig hinzuweisen“ (neugefasster § 7). [ar]

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