Kommission für Jugendmedienschutz prüft „Erwachsen auf Probe“

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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München – Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) wird am 4. Juni 2009 die RTL-Serie „Erwachsen auf Probe“ prüfen.

Ein aus drei KJM-Mitgliedern bestehender Prüfausschuss wird am Tag nach der Ausstrahlung der ersten beiden Folgen des Formats eine jugendschutzrechtliche Bewertung vornehmen, berichtet die KJM heute.

„Die KJM beobachtet grundsätzlich TV-Sendungen, bei denen im Vorfeld Hinweise auf problematische Inhalte vorliegen. Auch beim RTL-Format `Erwachsen auf Probe´ reagieren wir prompt nach der Ausstrahlung der Reality-Sendung mit einem Eilprüfverfahren“, erklärte der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring.

Dies sei kein Ausnahmefall, sondern gehöre zum gesetzlich vorgegebenen Auftrag des Aufsichtsorgans: Die Jugendschützer der KJM recherchieren eigenen Angaben zufolge vorab, welche Sendungen die Fernsehanbieter planen, und bewerten nach der Ausstrahlung sowohl neue Formate als auch potenziell problematische Sendungen.
 
Bereits Mitte Mai legte die KJM fest, dass am Tag nach der erstmaligen Ausstrahlung ein Prüfausschuss tagen wird. Drei KJM-Mitglieder werden die RTL-Folgen vor allem auf einen möglichen Verstoß gegen die Menschenwürde und eine die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigende Wirkung hin untersuchen, so die Kommission.
 
Die KJM-Mitglieder prüfen auch, ob die Freiwillige Selbstkontrolle für Fernsehen (FSF) ihren Beurteilungsspielraum bei der Freigabe der RTL-Serie eingehalten hat. Sollte das Urteil der Ausschussmitglieder nicht einstimmig ausfallen, werden die Folgen von „Erwachsen auf Probe“ im Plenum der nächsten KJM-Sitzung bewertet, berichtet die Kommission zudem.
 
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich am 2. April 2003 konstituiert. Sie nimmt gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Aufsicht über Rundfunk und Telemedien (v.a. Internet) wahr. Mitglieder sind sechs Direktoren der Landesmedienanstalten, vier von den Ländern und zwei vom Bund benannte Sachverständige. [ar]

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